Bei Aufenthalt oder Wohnort in RKI-Coronavirus-Risikogebieten: Bis auf Weiteres kein Besuch von und keine Tätigkeit an Schulen oder Kindertagesstätten
Gemeinsame Medien-Information des Ministeriums für Bildung und Kultur sowie des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Das Robert Koch Institut (RKI) hat die Region Grand Est zwischenzeitlich als Coronavirus-Risikogebiet eingestuft. Gemeinschaftseinrichtungen – wie Schulen und KiTas – spielen aufgrund der besonders intensiven sozialen Kontakte in diesen Einrichtungen eine besondere Rolle für die Bemühungen, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und zu verzögern.
Der Ministerrat hat mit Beschluss vom 11. März 2020 das Ministerium für Bildung und Kultur sowie das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie beauftragt, in Abstimmung mit den zuständigen Gesundheitsbehörden eine Regelung für den Umgang mit beziehungsweise die Untersagung des Schulbesuches von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz in Risikogebieten vorzubereiten.
Gemäß den in der vergangenen Woche erlassenen Richtlinien dürfen Lehrerinnen und Lehrer sowie Kinder, die sich in einem RKI-Risikogebiet aufgehalten haben, 14 Tage weder eine Schule, noch eine KiTa besuchen. Darüber hinaus sollen nunmehr Personen, die im Saarland an einer Schule oder an einer KiTa arbeiten bzw. diese besuchen und in einem Risikogebiet gemäß der Ausweitung durch das RKI (hier Région Grand Est) wohnen und normalerweise täglich in das Saarland kommen, ab morgen, Freitag, den 13. März 2020 vorsorglich bis auf Weiteres zu Hause bleiben. Die Hinweise gelten sowohl für Schülerinnen und Schüler bzw. Kinder als auch für alle an Schulen und KiTas beschäftigen Personen.
Medienansprechpartner
Fabian Bosse
Referatsleiter M1 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken