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Einmalzahlung für Fachschüler:innen und Studierende

Fachschüler:innen, Berufsfachschüler:innen und Student:innen im Saarland können nun die Einmalzahlung zur Entlastung der gestiegenen Energiekosten beantragen.

Zum 21. Dezember 2022 ist das Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale für Student:innen, Fachschüler:innen sowie Berufsfachschüler:innen in Bildungsgängen mit dem Ziel eines mindestens zweijährigen berufsqualifizierenden Abschlusses (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz – EPPSG) in Kraft getreten. Damit steht auch allen Berechtigen im Saarland eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro zu, um auch sie von den gestiegenen Energiekosten zu entlasten.

Anspruchsberechtigt sind nur die im EPPSG genannten Student:innen, Fachschüler:innen, Berufsfachschüler:innen und die anderen dort genannten Gruppen, die zum Stichtag des 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder in einem entsprechenden, im EPPSG näher bezeichneten beruflichen Bildungsgang angemeldet waren.

Weitere Informationen gibt es unter https://www.einmalzahlung200.de oder in den Ausbildungsstätten vor Ort. Die Datenschutzerklärung kann hier heruntergeladen werden.