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Informationen zu Schulausflügen

Außerschulische Lernorte

Nach § 7 der Verordnung zum Wiedereinstieg in den regulären Schulbetrieb und den Betrieb sonstiger Bildungseinrichtungen sowie zum Betrieb von Kindertageseinrichtungen können außerschulische Bildungseinrichtungen im privaten und öffentlichen Bereich unter der Einhaltung von Hygienemaßnahmen nach den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts sowie in Anlehnung an den Musterhygieneplan Saarland zum Infektionsschutz in Schulen im Rahmen der Corona-Pandemiemaßnahmen betrieben werden. Dies gilt entsprechend für die Durchführung außerschulischer Bildungsveranstaltungen.