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Wichtige Information - Berücksichtigung des Sommersemesters 2020 für die Inanspruchnahme des Freiversuchs der Ersten Staatsprüfung

Die Staatskanzlei hat nach Maßgabe des Schreibens vom 26. Juni 2020 im Einvernehmen mit dem Ministerium für Bildung und Kultur der "Ordnung zur Umsetzung der allgemeinen Durchführungsbestimmungen an der Universität des Saarlandes (CoronaO)" vom 5. Juni 2020 zugestimmt.

Alle Informationen dazu finden Sie im hier folgenden Informationsschreiben.