Überblick Sozialversicherung
Das Sozialversicherungssystem stellt einen wichtigen Teil des Systems der sozialen Sicherung in Deutschland dar und erreicht rund 90 Prozent der Bevölkerung. Insbesondere sichert es Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegen Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Alter, Pflegebedürftigkeit und Tod ab.
Ausgangsbasis für die staatlichen Regelungen zur Sozialversicherung bildet das Grundgesetz (Artikel 1 Absatz 1, Artikel 2 Absatz 2; Artikel 20 Absatz 1 Grundgesetz). Darauf aufbauend sind die sozialen Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch zusammengefasst.
Die Aufgaben der Sozialversicherung werden durch verschiedene Versicherungsträger der Arbeitslosenversicherung, der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung, der Rentenversicherung und der Unfallversicherung wahrgenommen. Diese Sozialversicherungsträger sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Sie sind organisatorisch und finanziell selbstständig, unterliegen jedoch der Rechtsaufsicht durch den Staat.