Thema: Soziales Leben
| Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit | Gesundheitswesen

Internationales Versicherungsrecht

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie wirkt im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens über den Bundesrat bei der Koordinierung der Sozialen Sicherungssysteme in den Mitgliedsstaaten der EU mit und unterstützt die Deutsche Rentenversicherung Saarland - als Verbindungsstelle in Ausnahmefällen für Frankreich, Italien und Luxemburg – bei Fragen grundsätzlicher Art sowie in Einzelfällen.

Bei Beschäftigung in einem EU-Mitgliedsstaat gilt seit dem 01.05.2010 die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EG) 987/2009, wenn der Arbeitnehmer Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedsstaates ist.

Zudem hat die Bundesrepublik Deutschland mit einer Reihe von Ländern zweiseitige Sozialversicherungsabkommen geschlossen, die im Wesentlichen den Erwerb von Rentenansprüchen und die Zahlung von Renten in dem jeweiligen Staat regeln.