Die Generalistik hat angefangen!
Mit dem Pflegeberufegesetz wurden die drei Berufe der Alten-, Kinder- und Krankenpflege zum 1. Januar 2020 zu einer gemeinsamen, generalistischen Ausbildung zur Pflegefachkraft zusammengeführt. Es gilt das Motto „Aus drei wird Eins!“
Pflegefachmann/Pflegefachfrau
Die Auszubildenden werden befähigt, Menschen aller Altersstufen und in allen Versorgungsbereichen zu pflegen, das heißt im Krankenhaus, in einer Pflegeeinrichtung oder ambulant in der Wohnung von Pflegebedürftigen. Nach dem Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Einsatzfelder und Entwicklungsmöglichkeiten in allen Bereichen der Pflege. Der Abschluss wird automatisch in allen Ländern der Europäischen Union anerkannt.
Im Frühjahr 2020 ist die neue Pflegefachkraftausbildung an acht Schulen im Saarland mit 168 Auszubildenden unter den schwierigen Bedingungen des eingeschränkten Unterrichts und den vielfältigen Hygienemaßnahmen gestartet. Weitere 779 Neulinge konnten mit dem Pflegeberuf als Pflegefachfrau/-mann zum 1. Oktober 2020 Plätze an allen siebzehn Pflegeschulen im Saarland starten.
Die neue „generalistische Pflegeausbildung“ ist eine dreijährige Fachkraftausbildung mit Unterricht an einer Pflegeschule sowie der praktischen Ausbildung bei einem Ausbildungsbetrieb und weiteren Einrichtungen aus unterschiedlichen Pflegebereichen. Ein Großteil der praktischen Ausbildung erfolgt beim sogenannten „Träger der praktischen Ausbildung“, mit dem der oder die Auszubildende einen Ausbildungsvertrag schließt. Die Azubis lernen in der praktischen Ausbildung die verschiedenen Versorgungsbereiche kennen. Die Pflegeausbildung schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab. Für die Auszubildenden ist die berufliche Pflegeausbildung im Saarland kostenlos. Sie erhalten ein Ausbildungsgehalt.
Zahlen zur generalistischen Pflegeausbildung im Saarland
In der Pflegeausbildung steht das Jahr 2020 für einen grundlegenden Umbruch! Aus den drei Berufe der Alten-, Kinder- und Krankenpflege wurde eine gemeinsamen, generalistischen Ausbildung zur Pflegefachkraft. Der Start erfolgte parallel zum Beginn der Coronapandemie und führte zunächst zu einem Rückgang der Ausbildungszahlen, stabilisiert sich aber zunehmend.
2023 durchliefen rund 3.800 Menschen eine Ausbildung in der dreijährigen Pflegefachkraft und in der 23-monatigen Pflegeassistenzausbildung. Dies zeigt: Die Pflege als Ausbildungsberuf ist beliebt. Attraktiv ist sie aufgrund der hohen Ausbildungsvergütung und ihren vielfältigen Weiterentwicklungsmöglichkeiten.
Grundsätzlich gibt es viele unterschiedliche Betrachtungsweisen der Zahlen. Im Folgenden wird jeweils zum 31.12. die gleiche Grundlage verwandt.
Im Jahr 2023 waren insgesamt 3.138 Auszubildende in der Pflegefachkraftausbildung. 2023 wurden erstmals für diese Ausbildung 641 zur Prüfung zugelassen. Von ihnen schlossen 545 ihre Ausbildung ab – dies entspricht einer Erfolgsquote von 85,02 Prozent.
Eine Besonderheit im Saarland ist die 23-monaltige Pflegeassistenzausbildung, die nach erfolgreichem Abschluss den Einstieg in das zweite Jahr der Pflegefachkraftausbildung mündet. Voraussetzung ist ein Hauptschulabschluss und ein vierwöchiges Praktikum.
Gesetzesgrundlage & Downloads
Gesetzesgrundlage des Bundes
Gesetz zur Reform der Pflegeberufe
Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV)
Verordnung über die Finanzierung der beruflichen Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz sowie zur Durchführung statistischer Erhebungen (PflAFinV)
Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung
Verordnung über die Finanzierung
Verordnung zu den Mindestanforderungen an die Pflegeschulen (Pflegeschulenverordnung) ab 1. Januar 2020
Pflegeschulverordnung - Amtsblatt
Inhalte sind unter anderem Mindestanforderungen, Durchführung der Ausbildung, Lehrkräfte, Schulleitung, Honorarkräfte, Pflicht zur Fortbildung, Lernmittel.
Die dazugehörige Begründung finden Sie hier.
Pflegeschulverordnung Begründung
Verordnung zur Durchführung der beruflichen Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz ab 1. Januar 2020
Durchführungsverordnung Amtsblatt
Inhalte sind unter anderem zuständige Behörden im Saarland, verbindlicher Lehrplan, Untersagung der Ausbildung, Übergangsregelungen.
Die dazugehörige Begründung finden Sie hier.
Durchführungsverordnung Begründung
Verordnung über die Schiedsstelle nach § 36 des Pflegeberufegesetzes (Pflegeberufe-Schiedsstellenverordnung) vom 25. Juni 2019
Schiedsstellenverordnung Pflegeberufe
Inhalt ist die Schiedsstelle für Angelegenheiten des Pflegeberufegesetzes, unter anderem zu Fragen der Pauschalen der Ausbildung.
Richtlinie über die Durchführung der dreijährigen Ausbildung ab 1. Oktober 2020
zum Pflegefachmann / Pflegefachfrau, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, zur Altenpflegerin / zum Altenpfleger ab 1. Oktober 2020
Richtlinien generalistische Ausbildung
Richtlinie zur Gewährung von Miet- und Investitionskosten der staatlich anerkannten Pflegeschulen ab 1. Januar 2021
Zuwendung als Zuschuss zu den Miet- und Investitionskosten der staatlich anerkannten Pflegeschulen für die Durchführung des theoretischen und praktischen Unterrichts.
Richtlinien Miet- und Investitionskosten
Rahmenpläne der Fachkommission
vom 1. August 2019
Rahmenlehrplan für den theoretischen und praktischen Unterricht, Rahmenausbildungsplan für die praktische Pflegeausbildung. Zusammen mit der PflAPrV stellen sie eine bundesweit gültige Grundlage für die Entwicklung schulinterner Curricula und einrichtungsspezifischer Ausbildungspläne dar.
Aufrufbar sind diese über die Seite des Bundesinstituts für Berufsbildung (einschließlich Begleitmaterialien und Kompetenzmatrix).
Umsatzsteuerbefreiung
Im Rahmen der generalistischen Ausbildung finden verschiedene Einsätze in den einzelnen Versorgungsbereichen der Pflege statt. Die ausbildende Einrichtung hat die Ausbildung durch Kooperationen mit anderen Einrichtungen und Krankenhäusern sicherzustellen. Soweit hier ein entgeltlicher Austausch von Leistungen stattfindet, kann der Träger der praktischen Ausbildung einen Antrag auf eine Bescheinigung zum Zwecke der Umsatzsteuerbefreiung stellen
Rundschreiben an die Pflegeschulen: Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19
Eine Übersicht über die aktuellen Rundschreiben und FAQ's über die Ausbildung während der Pandemie sind auf den Seiten des Landesamtes für Soziales (LAS) zu finden:
Die vergangenen zwei Jahre haben nicht nur gezeigt, welchen Rückhalt die Pflege für unsere Gesellschaft bedeutet, sondern auch, in welchem Zustand sie sich befindet. Zwischen den hohen qualitativen Anforderungen an die Pflege einerseits und den aktuellen Arbeitsbedingungen andererseits herrscht ein klares Ungleichgewicht. Unsere Aufgabe und unser erklärtes Ziel ist es, die Pflege im Saarland wieder mit einer bedarfsgerechten Personaldecke, geregelten Arbeitszeiten, mehr Handlungsmöglichkeiten, einer besseren Ausbildung und Bezahlung zukunftsfähig zu machen.
Sozialminister Dr. Magnus Jung
Ausbildungsberuf Pflegeassistenz
Mit der Pflegeassistenzausbildung nach den Vorgaben des Pflegeberufegesetzes passt sich die Ausbildung den aktuellen Anforderungen der Pflege an. Ziele sind die Vermittlung der fachlichen und personalen Kompetenzen für die pflegerische Betreuung und Versorgung von Menschen aller Altersstufen sowie die Vermittlung der Kompetenzen des ersten Jahres der Pflegefachkraft in 23 Monaten. Damit entsteht ein völlig neues, deutlich aufgewertetes Berufsbild mit attraktiven Inhalten.
Die neue Ausbildung richtet sich insbesondere an Hauptschulabsolventen, die nach erfolgreichem Abschluss der Pflegeassistenzausbildung direkt in das zweite Jahr der Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum -fachmann einsteigen können.
Seit Oktober 2020 wird der neue Ausbildungsberuf zum ersten Mal im Saarland an sieben Pflegeschulen angeboten werden. Er umfasst sowohl den Unterricht an Pflegeschulen als auch die praktische Ausbildung bei einem Ausbildungsbetrieb sowie weiteren Einrichtungen aus unterschiedlichen Pflegebereichen. Ein Großteil der praktischen Ausbildung erfolgt beim sogenannten „Träger der praktischen Ausbildung“, mit dem der oder die Auszubildende einen Ausbildungsvertrag schließt. Die Azubis lernen in der praktischen Ausbildung die verschiedenen Versorgungsbereiche kennen. Die Pflegeausbildung schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab. Eine Ausbildungsvergütung wird gezahlt.
Rechtsgrundlagen
Gesetzesgrundlage
Grundlage für die Ausbildung ist das Gesetz über die Ausbildung zur Pflegeassistentin und zum Pflegeassistenten (Pflegeassistenzgesetz). Amtsblatt
Inhalt: Grundlagen des Berufes, Dauer und Struktur der Ausbildung, Durchführung des Unterrichts und der praktischen Ausbildung, selbstständige und delegierbare Tätigkeiten sowie auch die Mindestvorgaben für den Ausbildungsvertrag und die Pflegeschulen
Gesetz über die Einführung der Ausbildung zur Pflegeassistentin und zum Pflegeassistenten
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur Pflegeassistenz (Pflegeassistenz-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung) vom 30. September 2020
Inhalt und Gliederung der Ausbildung, zu vermittelnde Kompetenzen, Leistungsbewertung, staatliche Prüfung, verbindlicher Lehrplan
Verordnung über das Umlageverfahren zur Finanzierung der Ausbildungsvergütungen der Pflegeassistenz in Einrichtungen der Altenpflege vom 2. Oktober 2020
Inhalt: Ausgleichsverfahren zur Refinanzierung der Kosten der Ausbildungsvergütungen in Einrichtungen der Altenpflege
Umlageverordnung Pflegeassistenz
Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zu den Kosten der staatlich anerkannten Pflegeschulen im Saarland für die Ausbildung zur Pflegeassistenz (Pflegeassistenz-Pflegeschulen-Richtlinie) ab 1. Oktober 2020
Inhalt: Zuwendungen an die Pflegeschulen für eine qualitativ hochwertige, fachgerechte und bedarfsgerechte Ausbildung für den Beruf der Pflegeassistenz im Rahmen der von den Einrichtungen in der Altenpflege besetzten Ausbildungsplätze
Ausbildungsinhalte der Pflegeassistenzausbildung
Die Grundlage für die Ausbildungsinhalte bilden die Rahmenlehrpläne für den theoretischen und praktischen Unterricht und die Rahmenausbildungspläne für die praktische Ausbildung vom 29. Mai 2020. Sie finden das Dokument hier
Rahmenlehrplan Pflegeassistenz
Stundenverteilung Pflegeassistenz
Pflegeassistenz Kompetenzübersicht
Handlungsleitfaden
Nach Ablegung der erfolgreichen Prüfung zur Pflegeassistenz kann in das zweite Jahr der generalistischen Pflegeausbildung zum Pflegefachmann beziehungsweise zur Pflegefachfrau eingestiegen werden. Aufgrund dem Ausbildungsbeginn der generalistischen Pflegeausbildung zum 1. Oktober eines jeden Jahres gilt es den Zeitraum vom 1. September bis zum 1. Oktober zu überbrücken. Welche Fallkonstellationen in diesem Fall auftreten können und wie in diesen jeweils vorgegangen werden sollte können Sie aus dem Dokument entnehmen.
Handlungsleitfaden Pflegeassistenzausbildung
Weiterbildung in Pflege- und Gesundheitsfachberufen
Neben den Ausbildungen bieten die Pflege- und Gesundheitsfachberufe zahlreiche attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten.
Hier sind insbesondere die im Saarland staatlich anerkannten Fachweiterbildungen zu nennen, die per Verordnung geregelt sind:
- Verordnung zur Durchführung der Weiterbildung - Praxisanleiterin oder Praxisanleiter für Gesundheitsfachberufe vom 5. Mai 2022
- Verordnung zur Durchführung der Fachweiterbildung in den Pflegeberufen vom 30. Januar 2001
Weiterbildung zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter
Am 19. Mai 2022 wurde die novellierte Verordnung zur Durchführung der Weiterbildung zur Praxisanleiterin oder zum Praxisanleiter für Gesundheitsfachberufe im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht, die am 20. Mai 2022 in Kraft getreten ist. Diese Modifizierung beinhaltet im Wesentlichen eine Anpassung an bundesrechtliche Vorgaben und geänderte Bezeichnungen sowie Vorschriften des Gesetzes über die Weiterbildung in den Gesundheits- und Pflegefachberufen und die Ausübung des Berufes der Hebamme (WuHG).
Fachweiterbildungen Pflegeberufe
Die Verordnung zur Durchführung der Fachweiterbildungen in den Pflegeberufen regelt die im Saarland staatlich anerkannten Fachweiterbildungen in der Intensivmedizin und Anästhesie, Psychiatrie, Rehabilitation und Langzeitpflege, im operativen und endoskopischen Funktionsdienst sowie in der Schmerztherapie, Onkologie, Palliativmedizin und im Hospiz.
Rechtsgrundlagen & Downloads
- Gesetzesgrundlage (WeiterBi/HebG). Gesetz über die Weiterbildung in den Gesundheits- und Pflegefachberufen und die Ausübung des Berufs der Hebamme
- Amtsblatt Praxisanleiterverordnung
- Begründung der Praxisanleiterverordnung
- Rundschreiben an die Pflegeschulen: Änderung PAL-VO
- Verordnung Fachweiterbildungen Pflegeberufe
Weitere Informationen zu den Ausbildungsberufen
Homepage Pflegeausbildung.net
Wenn Sie Fragen rund um die Pflegeausbildung haben, ob aus Interesse, eine Ausbildung zu beginnen, ob als Einrichtung, die ausbildet oder ausbilden möchte, oder auch als Pflegeschule, hier finden Sie Ihre Ansprechpartnerinnen und -partner vor Ort:
Beraterin Pflegeausbildung Rheinland-Pfalz und Saarland
Silke Sommerer
Telefon: (06894) 92 18 98 0
Mobil: (0173) 3 90 85 74
E-Mail: Silke.Sommerer@bafza.bund.de
Beratungsteam Saarland
Übersichten über die Ausbildungsbetriebe für die Pflegefachkraft und Pflegeassistentin/ten im Saarland
Die Ausbildungsbetriebe finden Sie für die ambulanten, teilstationären und stationären Pflegeeinrichtungen beim Pflege-Portal-Saar
und für die Krankenhäuser beim Deutschen Krankenhaus Verzeichnis
Ausbildungs- und Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit
Fragen zur Ausbildung in der Pflege?
Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit unterstützt dich bei deiner Berufswahl, informiert, berät und hilft bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz. Einen Termin für ein Beratungsgespräch kannst du unter der folgenden gebührenfreien Servicenummer vereinbaren: (0800) 4 5555 00
Du willst Dich erst mal selbst informieren oder auf das Gespräch vorbereiten, dann steht Dir ein breites Angebot im Internet dafür zur Verfügung.
www.dasbringtmichweiter.de/typischich oder https://www.arbeitsagentur.de/bildung
Weiterbildungsmöglichkeiten der Bundesagentur für Arbeit
Auch interessierte Erwachsene können einen neuen Berufsweg in der Pflege einschlagen.
Lassen Sie sich hierzu von Ihrer Agentur für Arbeit beraten, vereinbaren Sie einen Termin unter (0800) 4 5555-00.
Nähere Informationen zum Thema berufliche Weiterbildungen finden Sie auch unter https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung.