Thema: Soziales Leben
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Teilhabe am Arbeitsleben

Inklusionspreis

Inklusion sichert Unternehmen Vorteile!

Menschen mit Behinderungen sind aus Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Aus gutem Grund, denn Inklusion hat viele Vorteile: Sie trägt zur Fachkräftesicherung bei, sie stärkt die Vielfalt im Betrieb – und ist damit ein
wichtiger Wettbewerbsfaktor. Immer mehr Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus Betrieben aller Größen und Branchen setzen daher auf Inklusion.

Diese guten Erfahrungen will der saarländische Inklusionspreis sichtbar machen: Er prämiert vorbildliche Praxisbeispiele in der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie in der Weiterbeschäftigung leistungsgewandelter Mitarbeitender.

Ziel des Inklusionspreises ist es auch, über neue Wege zur Inklusion nachzudenken. Indem gute Praxisbeispiele und innovative Projekte öffentliche Würdigung erfahren, soll „das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen“ geschärft werden.

Wer kann teilnehmen?

Der Inklusionspreis richtet sich an private und öffentliche Unternehmen und Dienststellen, die in den letzten drei Jahren beispielhafte Projekte und Aktionen zur Einstellung und Ausbildung von Menschen mit Behinderungen, zur
Weiterbeschäftigung von leistungsgewandelten Mitarbeitenden oder zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit durchgeführt haben.

Das Engagement zählt:

Ob Institution, Organisation, Unternehmen oder eine einzelne Person – jeder, der eine gelungene Integration von Menschen mit Behinderungen in ihren beruflichen Alltag beispielhaft umgesetzt hat, ist aufgefordert, sich zu
bewerben.

Preise

Der Preis wird jährlich an bis zu drei Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verliehen. Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger wird von einer unabhängigen Experten-Jury unter der Leitung von Staatssekretärin
Altesleben getroffen. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten jeweils eine Urkunde und die Berechtigung, drei Jahre lang öffentlich bei Werbemaßnahmen und Pressemitteilungen mit dem Preis zu werben.
Die Preisgelder erhalten lediglich die privaten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Diese sind ausschließlich zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu verwenden.

Kerstin Schikora
Referatsleiterin B1

Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken

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