Thema: Soziales Leben
| Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit | Menschen mit Behinderung, Soziales

Teilhabe am Arbeitsleben

Situation auf dem Arbeitsmarkt

  • Vorsichtiger Aufwärtstrend: Bundesweit ist die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung stetig gestiegen – und zwar stärker als die Zahl betroffener Menschen in der Bevölkerung. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, „Der Arbeitsmarkt in Deutschland – Die Arbeitsmarktsituation von schwerbehinderten Menschen“, Mai 2018)
  • Arbeitslose Menschen mit Schwerbehinderung sind gut qualifiziert. 60 Prozent hatten 2017 einen Berufs- oder Hochschulabschluss. Rund 40 Prozent suchten eine Helfertätigkeit. Bei arbeitslosen Menschen ohne Schwerbehinderung liegt dieser Anteil bei 45 Prozent. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Arbeitsmarktsituation von schwerbehinderten Menschen“, Mai 2018)
  • Trotzdem finden Menschen mit Schwerbehinderung nach wie vor seltener eine Stelle am ersten Arbeitsmarkt.
  • Unternehmen, die ihre Pflichtquote bei der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe entrichten.
  • Unter anderem aus Mitteln der Ausgleichsabgabe werden Menschen mit Behinderung und Arbeitgeber finanziell gefördert. Ein wichtiger Posten dabei sind die Beschäftigungssicherungszuschüsse. Sie gleichen besondere Belastungen aus, die mit der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung entstehen können. Link: Richtlinien außergewöhnliche Belastungen; Auch Beschäftigte mit Schwerbehinderung können finanziell unterstützt werden, zum Beispiel wenn sie eine Arbeitsassistenz brauchen. Link: Richtlinie Arbeitsassistenz
  • Fördermöglichkeiten aus der Ausgleichsabgabe bestehen für die Gründung von Inklusionsbetrieben. Link: Richtlinien Inklusionsbetriebe

Das Saarland verlängert die Förderung aus dem Bund-Länder-Programm „Initiative Inklusion“ aus Mitteln des Sondervermögens Ausgleichsabgabe bis zum 31.12.2022. Die Fördersumme für jeden neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz beträgt bis zu 10.000 Euro.