Thema: Soziales Leben
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Teilhabe am Arbeitsleben

Allgemein

Ein wesentliches Recht, das die UN-Behindertenrechtskonvention präzisiert, ist das Recht auf Zugang zur Arbeitswelt. Arbeit zu finden und den Arbeitsplatz sowie die Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten, sind wichtige Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft.

Die Leistungen, die im Saarland zur Teilhabe am Arbeitsleben vorgehalten werden, gestaltet sich vielseitig. Hierzu gehören

  • Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
  • Andere Leistungsanbieter
  • Budget für Arbeit
  • Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
Werkstätten für behinderte Menschen im Saarland

Menschen mit Behinderung, die nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert werden können, sollen soweit wie möglich auch die Chance erhalten, am Arbeitsleben teilzuhaben. Hierzu leisten die Werkstätten für behinderte Menschen mit ihren Förder-, Bildungs- und Arbeitsangeboten einen wichtigen Beitrag.

Die Werkstätten bieten den behinderten Menschen insbesondere

  • eine berufliche Bildung und Qualifizierung,
  • eine Beschäftigung auf einem geeigneten Werkstattarbeitsplatz sowie
  • Unterstützung beim Wechsel in einen Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarkts.

Das Saarland verfügt über ein bedarfsgerecht ausgebautes Netz von Werkstätten mit einem differenzierten Angebot an Werkstattplätzen.

Mehr Informationen hält die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen bereit.

Anderer Leistungsanbieter

Das Bundesteilhabegesetz eröffnet alternative Beschäftigungsmöglichkeiten zur Beschäftigung in einer Werkstatt. Die Alternative besteht darin, dass die Menschen mit Behinderung die ihnen zustehenden Leistungen nicht nur in der Werkstatt, sondern auch außerhalb bei sogenannten „Anderen Leistungsanbietern“ in Anspruch nehmen können.

Der „Andere Leistungsanbieter“ kann eigene Beschäftigungsmöglichkeiten anbieten oder aber die Betreuung in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes übernehmen.

Budget für Arbeit

Eine Möglichkeit für Menschen mit Behinderung auf dem Weg zum allgemeinen Arbeitsmarkt.

Mit dem „Budget für Arbeit“ (BfA) hat das Bundesteilhabegesetzes (BTHG) eine neue Möglichkeit für eine Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt geschaffen. Das Budget für Arbeit ist eine Leistungsform, die eine Alternative zur Beschäftigung im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) darstellt.

Voraussetzung für die Gewährung eines Budgets für Arbeit ist, dass der Budgetnehmende einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz mit einer tarifvertraglichen oder ortsüblichen Entlohnung hat.

Das Budget für Arbeit umfasst einen Lohnkostenzuschuss an die Arbeitgeberin bzw. an den Arbeitgeber sowie die Aufwendungen der erforderlichen Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz.

Zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehören insbesondere:

  • Menschen mit einer seelischen Behinderung, die nicht in einer WfbM arbeiten wollen und
  • Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen, die sich gezielt auf ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes vorbereiten möchten.
Allgemeiner Arbeitsmarkt

Inklusion bedeutet in der Arbeitswelt: Menschen mit Behinderung haben dieselben Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt wie andere Jobsuchende. Ob in Betrieben, Verwaltungen oder Organisationen: Menschen mit und ohne Behinderung arbeiten selbstverständlich miteinander. Vorgesetzte leben Akzeptanz, Fairness und gegenseitige Hilfsbereitschaft vor. Dabei werden Beschäftigte mit Behinderung nicht „bevorzugt“, sondern so unterstützt, dass sie eine bestmögliche Leistung erbringen können.

Der Teilhabe am Arbeitsleben kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Für behinderte Menschen ist die Integration in das Berufs- und Erwerbsleben besonders wichtig. Aus diesem Grunde erhalten Menschen mit Behinderung gezielte und umfassende Hilfestellung.

Wichtigste Anlaufstelle für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bzw. Beschäftigte mit Behinderung ist das Inklusionsamt beim Landesamt für Soziales.

Das Inklusionsamt beim Landesamt für Soziales bietet Beratung zu allen Fragen rund um die begleitenden Hilfen für Menschen mit Behinderung, die Sicherung bestehender Arbeitsverhältnisse, den Kündigungsschutz und die Ausgleichsabgabe, außerdem Begleitung und finanzielle Förderung.

Die Begleitende Hilfe im Arbeitsleben sind alle Maßnahmen und Leistungen, die erforderlich sind, um schwerbehinderten Menschen die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Das umfasst:

  • finanzielle Leistungen an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
  • finanzielle Leistungen an schwerbehinderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • fachliche Beratung
  • psychosoziale Betreuung schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Entgeltaufstockung Werkstätten

Entgeltaufstockung für Beschäftigte Behinderte Menschen in Werkstätten und bei anderen Leistungsanbietern.

Gemeinsame Fördergrundsätze

Antrag auf Gewährung eines Zuschusses

Nähere Informationen erhalten Sie beim Landesamt für Soziales

Das Bild zeigt das Gebäude des Landesamt für Soziales in der Seitenansicht

Landesamt für Soziales

Hochstraße 67
66115 Saarbrücken

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