Thema: Gesundheit und Prävention
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Datenschutzerklärung für das Entschädigungsverfahren nach §56 Infektionsschutzgesetz

Datenschutzrechtliche Informationen nach Artikel 13 und 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) für das Entschädigungsverfahren nach §56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MSGFF) des Saarlandes.

Das MSGFF ist die zuständige Stelle zur Durchführung des Fachverfahrens der Bearbeitung, dh. Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen, Bewilligung und Auszahlung, Ihres Antrages auf Gewährung einer Entschädigungsleistung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IFSG) und diesbezüglich auch die verantwortliche Stelle im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

 

Die Adresse des Verantwortlichen lautet:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Franz-Josef-Röder-Str. 23
66119 Saarbrücken

E-Mail: info-dsgvo@soziales.saarland.de
Tel: +49 (0) 681/ 501 - 00
www.saarland.de

 

Die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des MSGFF lauten wie folgt:

Maike Servas
Datenschutzbeauftragte

Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken

Saarland-Markenzeichen mit der Regierungswortmarke des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Auf die beigefügten datenschutzrechtlichen Informationen des Bundesministeriums des Innern, für Bauen und Heimat für den Online Antragsassistenten für die Entschädigung nach dem IFSG, die unter der Internet-Adresse (https://ifsg-online.de/datenschutz.html) abrufbar sind, wird vollinhaltlich Bezug genommen.

Ergänzend dazu wird hinsichtlich der Antragsbearbeitung im Fachverfahren durch das MSGFF auf Folgendes hingewiesen:

Bei dem Antragsverfahren nach § 56 Abs. 1 und § 56 Abs. 1a IfSG werden personenbezogene Daten der Beschäftigten antragstellender Unternehmen (Kontaktpersonen und betroffene Beschäftigte) sowie personenbezogene Daten von Selbstständigen verarbeitet.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten Ihrer Beschäftigten (und ggf. die ihrer Kinder) und Ihrer personenbezogenen Daten als Kontaktperson des antragstellenden Unternehmens, sowie Ihre personenbezogenen Daten von Ihnen als selbstständig arbeitende Person, durch das MSGFF,  die  in dem Antrag auf Gewährung einer Entschädigung nach § 56 IFSG  – in elektronischer wie in Papierform – übermittelt werden,  erfolgt auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Art.6 Abs. 1 S.1 lit.e  Europ.-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) i.V.m. § 4  Saarländisches Datenschutzgesetz (SDSG).

Die Verarbeitung besonderer Kategorien von Daten (Gesundheitsdaten) Ihrer Beschäftigten (und ggf. die ihrer Kinder) und von Ihnen als selbständig arbeitende Person durch das MSGFF erfolgt aufgrund von Art. 9 Abs. 2 lit.g DS-GVO i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr.4, Nr.5 1.HS SDSG.

Eine Offenlegung durch Übermittlung der personenbezogenen Daten Ihrer Beschäftigten (und ggf. die ihrer Kinder) und Ihrer personenbezogenen Daten als Kontaktperson des antragstellenden Unternehmens, sowie der personenbezogenen Daten von Ihnen als selbstständig arbeitende Person an Dritte findet durch das MSGFF auf Grund von Art.  6 Abs. 1 S.1 lit.e DS-GVO i.V.m. § 4 SDSG statt, wenn dies  insbesondere zur Bearbeitung des Entschädigungsantrages nach §56 IFSG erforderlich ist. Gleiches gilt für die Beteiligung Dritter und die Übermittlung besonderer Kategorien von Daten (Gesundheitsdaten) Ihrer Beschäftigten (ggf. die ihrer Kinder) und von Ihnen als selbständig arbeitende Person durch das MSGFF aufgrund von Art. 9 Abs. 2 lit. g DS-GVO i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr.4, Nr5 1. Hs SDSG.

 

Alle Daten werden unverzüglich vernichtet, wenn sie nicht mehr erforderlich sind bzw. spätestens nach dem Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.

Ihnen steht gemäß Art 15 ff. DSGVO sowohl ein Auskunftsrecht, Datenberichtigungsrecht, Recht auf Datenlöschung, Recht auf Einschränkung der Bearbeitung, Recht auf Datenübertragbarkeit und ein Widerspruchsrecht zu.

Sollten Sie sich in Ihren Rechten nach der DSGVO verletzt sehen, haben Sie jederzeit das Recht, sich  bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Zuständige Aufsichtsbehörde für das  Ministerium ist das Unabhängige Datenschutzzentrum Saarland, Fritz-Dobisch-Straße 12,  66111 Saarbrücken ,  Telefon: (0681) 94781-0, Telefax: (0681) 94781-29, E-Mail: poststelle@datenschutz.saarland.de.