Thema: Gesundheit und Prävention
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Arzneimittelsicherheit

Arzneimittelhandel im Internet

Das Internet gewinnt als Informationsquelle und als Bestellplattform für Arzneimittel zunehmend an Bedeutung. Internet-Angebote zum Kauf von Arzneimitteln und Internet-Informationen über Krankheiten und deren Behandlung können jedoch Risiken bergen. Das Gesundheitsministerium informiert mit den folgenden Inhalten über den legalen Arzneimittelhandel und einige gesetzliche Grundlagen. Vor allem aber erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher Informationen über die Risiken bei Bestellung von Arzneimitteln im illegalen Internethandel.

Das Gesundheitsministerium empfiehlt ausdrücklich, sich bei Gesundheitsfragen an entsprechend ausgebildete Fachpersonen, zum Beispiel Ärztinnen und Ärzte oder Apothekerinnen und Apotheker, zu wenden. Diese Personen sind am besten befähigt, zusammen mit Ihnen Ihren persönlichen Gesundheitszustand zu beurteilen und Sie entsprechend zu behandeln. Das kann kein noch so gut präsentiertes Internetangebot. Im persönlichen Gespräch kann nicht nur der Zustand einer Patientin oder eines Patienten besser beurteilt werden, die Ärztin oder der Arzt kann außerdem Untersuchungen durchführen, was im Internet ausgeschlossen ist.

Untersuchungen von illegal gehandelten Arzneimitteln, die für den Zoll oder im Auftrag der Polizei durchgeführt wurden, zeigen in circa 75 Prozent der Fälle wesentliche Qualitätsmängel:

  • Falscher, zu hoher oder zu niedriger Wirkstoffgehalt,
  • fehlender Wirkstoff,
  • Nachweis eines anderen Wirkstoffs an Stelle des angegebenen Wirkstoffs,
  • Nachweis von synthetischen, stark wirksamen Arzneistoffen in Zubereitungen, deren Zusammensetzung als "rein pflanzlich" angegeben ist.

Die nachfolgenden Inhalte, im Weiteren auch als Leitfaden bezeichnet, geben Auskunft rund um das Thema des Arzneimittelhandels. Der Leitfaden gibt unter anderem Hinweise zur Unterscheidung von illegalem und legalem Arzneimittelhandel im Internet. Denn nur wer die Gefahren des illegalen Arzneimittelhandels kennt, kann sich vor der Anwendung gefährlicher illegaler Arzneimittel schützen.

Allgemeine Empfehlungen zum Arzneimittelkauf

In den legalen Vertriebswegen für Arzneimittel in Deutschland (Hersteller - Großhandel - Apotheken - Einzelhandel für nicht apothekenpflichtige Arzneimittel) sind bislang nur sehr wenige gefälschte Arzneimittel gefunden worden. Wenn Fälschungen bis in die legale Vertriebskette gelangten, dann konnten sie durch etablierte Kontrollen und festgelegte Meldewege rasch wieder aus der Vertriebskette entfernt werden, ohne großen Schaden anzurichten.

  • Wenn Sie sich krank fühlen, medizinische Beratung oder ein bestimmtes Arzneimittel benötigen, wenden Sie sich an eine Ärztin, einen Arzt oder eine Apotheke in Ihrer Umgebung. Kaufen Sie dann ausschließlich Arzneimittel, die vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) oder Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zugelassen worden sind und kaufen Sie diese in einer vertrauenswürdigen Apotheke oder im zugelassenen Einzelhandel.
  • Wenn Sie nach dem Kauf von Arzneimitteln im Internet und deren Anwendung unter starken unerwarteten Nebenwirkungen leiden, suchen Sie eine Arztpraxis oder eine Apotheke auf und zeigen Sie dort die Arznei vor. Ihnen kann dann von Fachpersonen am schnellsten geholfen werden. Dem eventuell vorliegenden Qualitätsmangel oder der vorliegenden Fälschung wird über die vorgeschriebenen Meldewege nachgegangen. So schützen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere Menschen vor der Anwendung gefälschter oder qualitätsgeminderter Arzneimittel.

Arznei- und Betäubungsmittel im Reisegepäck

Arzneimittel im Reisegepäck

Um Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen hat der deutsche Gesetzgeber mit dem Arzneimittelgesetz den Import von Arzneimitteln vom Grundsatz her verboten. Denn nur für in Deutschland zugelassene Arzneimittel kann die Gewähr übernommen werden, dass sie sicher und wirksam sind und dass ihre richtige Einnahme (nach den Vorgaben des Beipackzettels) unbedenklich ist.

Sollte eine Person im Ausland erkranken und die dortige Ärztin oder der dortige Arzt verordnet Arzneimittel, kann man diese Arzneimittel mit nach Deutschland mitnehmen, weil die kontinuierliche Behandlung sichergestellt sein muss. Es empfiehlt sich aber - und so sieht es das Arzneimittelgesetz vor - unmittelbar nach der Rückkehr seine Hausarztpraxis aufzusuchen, um die Medikation und den Krankheitsverlauf zu besprechen. Bei der Einreise sollten die Arzneimittel aus dem Ausland deshalb nur in der Menge mitgeführt werden, die man bis zum Hausarztbesuch braucht.

Das gleiche gilt für Arzneimittel, die man im Ausland zunächst ohne ärztliche Verordnung in der Apotheke kauft. Auch hier sollte man möglichst schnell nach der Rückkehr eine Apotheke oder eine Arztpraxis aufsuchen, um dort die weitere Behandlung zu besprechen.

Eine Privatperson (wie zum Beispiel eine Touristin oder ein Tourist) darf bei der Einreise deshalb nur für sich selber Arzneimittel mit sich führen. Die eingeführte Menge darf den üblichen persönlichen Bedarf für maximal drei Monate nicht überschreiten, so heißt es auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums. Ein Rechtsanspruch auf diesen Dreimonatsbedarf besteht aber nicht. Bei der Berechnung des Bedarfs wird die im Beipackzettel stehende Dosierungsempfehlung zugrunde gelegt. Der Import gefälschter Arzneimittel ist in jedem Fall verboten! Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht auf seiner Homepage weitere Informationen zum Import von Medikamenten.

Bundesministerium für Gesundheit

Betäubungsmittel im Reisegepäck

Einige sehr starke Schmerzmittel, Schlaf- und Beruhigungsmittel oder Mittel zur Behandlung spezieller Erkrankungen (zum Beispiel Hyperaktivitätssyndrom) sind Betäubungsmittel. Betäubungsmittel dürfen in der Regel nicht importiert oder bei der Einreise mitgeführt werden.
Wem solche Medikamente von einer Ärztin oder einem Arzt in Deutschland verordnet werden, muss die Mitnahme der Arzneimittel ins Ausland genehmigen lassen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bundesopiumstelle) informiert umfassend darüber.
 

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte

Handel mit Nahrungsergänzungsmitteln im Internet

Nahrungsergänzungsmittel: Was ist das? Was ist zu beachten?

Präparate zur Nahrungsergänzung begegnen uns beinahe täglich - in der Werbung, in Apotheken oder Drogerien und nicht zuletzt im Internet. Doch was genau sind Nahrungsergänzungsmittel und wie unterscheiden sie sich von Arzneimitteln? Was ist beim Kauf zu beachten und wann ist die Einnahme überhaupt sinnvoll?

  • Entsprechend der Nahrungsergänzungsmittelverordnung handelt es sich bei Nahrungsergänzungsmitteln um Lebensmittel, die Nährstoffe (Vitamine oder Mineralstoffe) oder bestimmte andere Stoffe (zum Beispiel Pflanzenextrakte) in konzentrierter Form enthalten. Da Nahrungsergänzungsmittel in einer für Lebensmittel untypischen Form, zum Beispiel als Kapseln oder Tabletten, angeboten werden, weisen sie rein äußerlich eine große Ähnlichkeit zu Arzneimitteln auf. Im Gegensatz zu Arzneimitteln dienen Nahrungsergänzungsmittel jedoch nicht der Behandlung oder Verhütung von Krankheiten. Sie dürfen also keine Stoffe enthalten, die wie geprüfte Arzneimittel wirksam sind.
  • Durch das kaum noch überschaubare Angebot von Nahrungsergänzungsmitteln ist bei manchen Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Unrecht der Eindruck entstanden, dass eine ausreichende Nährstoffzufuhr nur noch mit Hilfe entsprechender Produkte zu erreichen ist. In aller Regel reicht eine ausgewogene Ernährung jedoch aus, um den Körper mit allen lebensnotwendigen Stoffen zu versorgen. Die Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln ist aus ernährungswissenschaftlicher Sicht deshalb nur in wenigen Ausnahmefällen sinnvoll. Hierzu gehört beispielsweise die Einnahme von Folsäure bei Frauen mit Kinderwunsch und bei Schwangeren. Für solch eine gezielte Zufuhr von Nährstoffen sollte stets Rücksprache mit der Ärztin oder dem Arzt gehalten werden. Dies gilt grundsätzlich auch für Personen, die regelmäßig Medikamente einnehmen. Denn einige Präparate können die Wirkung von Medikamenten abschwächen oder verstärken.
  • Nicht alle Produkte, die als Nahrungsergänzungsmittel angeboten werden, entsprechen auch den gesetzlichen Bestimmungen und sind daher gesundheitlich bedenklich. Gerade im Internet finden sich immer wieder Produkte, die gefährliche Inhaltsstoffe enthalten. Zum Teil werden diese Stoffe noch nicht einmal auf der Packung angegeben.

Tipps für den Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und keine Arzneimittel. Sie dürfen daher weder zum Zweck der Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten angeboten werden noch dürfen sie arzneilich ausreichend wirksame Stoffe enthalten. Dennoch gelangen immer wieder Produkte in den Verkauf, die gegen diese gesetzlichen Bestimmungen verstoßen und die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern gefährden. Dies gilt insbesondere dann, wenn mit den Nahrungsergänzungsmitteln unwissentlich verschreibungspflichtige Wirkstoffe konsumiert werden. So gab es in der Vergangenheit beispielsweise Fälle, in denen Anabolika und Hormone in Nahrungsergänzungsmitteln nachgewiesen wurden.
Grundsätzlich gilt, dass beim Kauf von Nahrungsergänzungsmitteln auf die korrekte Kennzeichnung des Produktes geachtet werden sollte, für die es in Deutschland folgende Vorschriften gibt:

  • Bezeichnung als "Nahrungsergänzungsmittel" auf der Verpackung.
  • Angabe der Kategorien von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen, die im Produkt enthalten sind.
  • Angabe der empfohlenen täglichen Verzehrmenge in Portionen und ein Hinweis, der vor dem Überschreiten der empfohlenen Tagesdosis warnt.
  • Ein Hinweis darauf, dass Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden sollten.
  • Ein Hinweis, dass das Produkt außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern zu lagern ist.

Anbietern, die sich bei der Kennzeichnung ihrer Produkte nicht an diese Vorgaben halten, sollte daher misstrauisch begegnet werden. Gleiches gilt, wenn in der Werbung der Eindruck erweckt werden soll, dass von dem Nahrungsergänzungsmittel ein therapeutischer Nutzen zu erwarten wäre.

Beim Kauf von ausländischen Produkten - zum Beispiel über das Internet - ist zu beachten, dass im Ausland auch Produkte als Nahrungsergänzungsmittel gelten können, die in Deutschland als Arzneimittel eingestuft werden. In diesen Fällen gibt der Zoll die Produkte nicht frei und die Verbraucherin oder der Verbraucher erhält die bestellte und bezahlte Ware nicht.

Illegaler Arzneimittelhandel

Risiken des illegalen Internethandels mit Arzneimitteln
Der illegale Kauf von Arzneimitteln über das Internet, also außerhalb der genannten legalen Verfahren, kann für Ihre Gesundheit gefährlich sein. Im illegalen Internethandel werden gefälschte, qualitativ schlechte und wirkungslose oder aber deutlich überdosierte Arzneimittel angeboten. Rezeptpflichtige Präparate werden ohne ärztliche Verschreibung angeboten, zum Teil wird sogar speziell damit geworben, dass ein Rezept nicht erforderlich ist. Das weltweite Angebot von Arzneimitteln gegen alle möglichen Erkrankungen ist riesengroß. Neben zahlreichen dubiosen, nicht zugelassenen Arzneimitteln werden auch preiswerte Fälschungen von Arzneimitteln vertrieben. Bei der Einnahme von solchen Arzneimitteln bestehen für Verbraucherinnen und Verbraucher große Gesundheitsrisiken!

Risiken des illegalen Internethandels

  • Gesundheitsrisiko: Das größte Risiko bei einem illegalen Bezug von Arzneimitteln aus dem Internet betrifft Ihre Gesundheit. Eigendiagnose und Selbstbehandlung ohne Beratung durch medizinisches Fachpersonal können riskant sein. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Krankheit verschlimmert, weil sie mit falschen oder unwirksamen Medikamenten behandelt wird. Wechselwirkungen (Interaktionen) mit andern Arzneimitteln, die Sie einnehmen, können zu schweren Nebenwirkungen - bis zum Tod - führen.
  • Qualität der Arzneimittel: Bei Arzneimitteln aus dem illegalen Internetvertrieb sind Qualität und Zusammensetzung des Arzneimittels nicht garantiert. Gefälschte Potenzmittel und Arzneimittel ohne jeglichen Wirkstoff sind ebenso an der Tagesordnung wie Medikamente mit chemischen Wirkstoffen oder toxischen (giftigen) Verunreinigungen, die als "natürlich" und "rein pflanzlich" beworben werden. Aber auch wenn ein Arzneimittel tatsächlich den angegebenen Wirkstoff enthält, können falsche Lagerung und falscher Transport die Wirkung negativ beeinflussen.
  • Ungeprüfte Therapien/ Arzneimittel: Die Zahl der Wundermittel, die im Internet zum Beispiel zum Abnehmen, zum Muskelaufbau, zur Stärkung des Immunsystems und sogar gegen Krebs angeboten werden, ist immens. Das MSGFuF rät aus Gründen des Gesundheitsschutzes dringend davon ab, andere als in Deutschland übliche Therapien oder geprüfte Arzneimittel zu verwenden. Häufig halten diese Angebote nicht das, was sie versprechen. So enthalten z. B. "Schlankheitsmittel" oft entwässernde Substanzen pflanzlicher Art, aber eben oft auch zusätzliche synthetische, hoch wirksame und verschreibungspflichtige Arzneistoffe. So wird nur "scheinbar" durch kurzfristigen Wasserverlust das Gewicht reduziert. Außerdem werden solche Produkte oft mit Wirkstoffen versetzt, die bei uns aufgrund der vielen und schwerwiegenden Nebenwirkungen bereits wieder vom Markt verbannt wurden. Die Einnahme von Anabolika zum Muskelaufbau führt zu Leberschädigung und erhöht das Herzinfarktrisiko. Bei Männern kann es zum Schrumpfen der Hoden, Störung der Spermienproduktion sowie zur Verweiblichung durch Brustwachstum kommen. Bei Frauen kann es zu einer Vermännlichung mit tieferer Stimme, stark gesteigerter Körperbehaarung und Störung der Monatsregel kommen.
  • Anbieter im Internet: Gehen Sie davon aus, dass illegale Anbieter von Medikamenten im Internet in erster Linie verkaufen möchte. Angaben dieser Anbieter sind oft irreführend:
    • Auch wenn behauptet wird, dass Firma und Versand legal seien, muss dies nicht zutreffen.
    • Das Erstellen eines Online-Rezeptes aufgrund von Angaben der Bestellerin oder des Bestellers legalisiert den Bezug übers Internet nicht und bietet keine Sicherheit.
    • Obwohl Anbieter oft vorgeben, in Großbritannien, Kanada oder USA lokalisiert zu sein, werden Arzneimittel zum Beispiel aus Indien, China, Thailand oder von wechselnden und kaum kontrollierbaren Absendern aus tropischen Kleinstaaten geliefert.

Vorgehen des Zolls bei illegalem Import

Falls Arzneimittelimporte nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, ist die Einfuhr verboten und die Sendung wird am Zoll festgehalten. Auch nicht deklarierte Ware wird dank der erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Post und beim Zoll meistens erkannt und einbehalten. Die Zollverwaltung und die Arzneimittelaufsicht arbeiten im Fall von illegalen Importen eng zusammen.

Legaler Versandhandel mit Arzneimitteln

Legaler Versandhandel innerhalb Deutschlands

Der Verkauf von Arzneimitteln via Internet ist in Deutschland möglich, wenn der Versender eine zugelassene deutsche Apotheke ist, die zusätzlich von der Überwachungsbehörde eine Erlaubnis zum Arzneimittelversand bekommen hat. Solche Apotheken dürfen nur Arzneimittel versenden, die in Deutschland vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen sind beziehungsweise registriert wurden. Die legalen Apotheken mit Versandhandelserlaubnis sind auf der Seite des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) registriert und enthalten auf ihrer Website das Sicherheitslogo des DIMDI.

Die legalen Apotheken mit Versandhandelserlaubnis sind auf der Seite des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) registriert und enthalten auf ihrer Website das gemeinsame EU-Sicherheitslogo. Seit Oktober 2015 sind alle Apotheken und sonstigen Unternehmen der Europäischen Union verpflichtet, das europäische Sicherheitslogo zu verwenden. Dieses zeigt den Verbraucherinnen und Verbrauchern, dass ein Versandhändler nach seinem jeweiligen nationalen Recht zum Versandhandel mit Arzneimitteln über das Internet berechtigt ist. Das Sicherheitslogo muss gut sichtbar auf der Internetseite geführt werden und mit der Landesflagge des Firmensitzes gekennzeichnet sein. So lässt sich auf den ersten Blick erkennen, in welchem Mitgliedsstaat der Versandhändler sitzt.

Für den legalen Internethandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist immer ein Rezept notwendig! Das Rezept muss der Online-Apotheke zugeschickt werden. Erst wenn die Verschreibung im Original in der Apotheke vorliegt, darf der Versand des Arzneimittels erfolgen.

Homepage des DIMDI

Legaler Versandhandel aus dem Ausland
Um Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen, hat der deutsche Gesetzgeber mit dem Arzneimittelgesetz den Import von Arzneimitteln vom Grundsatz her verboten. Denn nur für in Deutschland zugelassene Arzneimittel kann die Gewähr übernommen werden, dass sie sicher und wirksam sind und dass ihre richtige Einnahme (nach den Vorgaben des Beipackzettels) unbedenklich ist.

Aber es gibt Ausnahmen, die für verschreibungspflichtige und nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie Import aus einem EU/EWR-Staat oder einem sogenannten Drittstaat und abhängig vom Zulassungsstatus der Arzneimittel unterschiedlich geregelt sind.

Verschreibungspflichtige Arzneimittel aus Europa (EU/EWR)
Verschreibungspflichtige Arzneimittel, die in Deutschland zugelassen oder registriert sind, dürfen aus den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) nur dann nach Deutschland importiert werden, wenn der Versand sicher ist und keine Gefahren drohen. Es müssen also dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen. Dazu veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit im Bundesanzeiger (Amtlicher Teil) eine Liste mit den Ländern, die diese Sicherheitsstandards erfüllen.

Für den legalen Internethandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, die in Deutschland zugelassen oder registriert sind, ist auch bei Bezug aus EU/EWR-Staaten für jede Einzelbestellung immer ein Rezept notwendig! Das Rezept muss der Online-Apotheke zugeschickt werden. Erst wenn die Verschreibung im Original in der Apotheke vorliegt, darf der Versand des Arzneimittels erfolgen.

Betäubungsmittelhaltige Arzneimittel, wie zum Beispiel bestimmte Schlaf-, Beruhigungs- oder starke Schmerzmittel, dürfen nicht in Postsendungen eingeführt werden.

Für den Versandhandel von verschreibungspflichtigen und in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln aus dem EU/EWR-Ausland nach Deutschland sind derzeit folgende EU-Länder als Versender zugelassen:

  • Island (IS),
  • Niederlande (NL), soweit Versandapotheken gleichzeitig eine Präsenzapotheke (also eine Apotheke vor Ort) betreiben, 
  • Schweden (S) (nur für den Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln) und 
  • Vereinigtes Königreich (UK).

Aus allen anderen Ländern der EU beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) dürfen Verbraucherinnen und Verbraucher keine in Deutschland zugelassenen oder registrierten rezeptpflichtigen Arzneimittel per Rezept beziehen.

Verbraucherinnen und Verbraucher dürfen allerdings verschreibungspflichtige und in Deutschland nicht zugelassene oder registrierte Arzneimittel per Rezept aus den EU/EWR-Staaten per Versand beziehen, wenn

  • diese Arzneimittel im Herkunftsland in Verkehr gebracht werden dürfen und
  • nur in einer Menge bezogen werden, die dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechen, sowie
  • keine berufs- oder gewerbsmäßige Vermittlung zwischen dem Bestellenden und dem Versendenden im EU/EWR-Ausland tätig wird.

Hinsichtlich des Wirkstoffs dürfen keine identischen und hinsichtlich der Wirkstärke keine vergleichbaren Fertigarzneimittel für das Anwendungsgebiet in Deutschland verfügbar sind. Die Zulassung für das Arzneimittel darf in Deutschland aufgrund von möglichen Risiken nicht widerrufen worden sein.

Zu beachten ist zudem, dass der Versand von Arzneimitteln im EU/EWR-Ausland dort rechtmäßig sein muss; dort müssen also zum Beispiel Apotheken Arzneimittel versenden dürfen, und die Rezeptpflicht muss eingehalten werden. Zudem muss das Arzneimittel über eine deutsche Apotheke bezogen werden, damit eine fachliche Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet ist.

Verschreibungspflichtige Arzneimittel aus Drittstaaten (nicht EU/EWR-Staaten)
Soll ein Arzneimittel, das in Deutschland nicht zugelassen ist, aus einem EU-Staat beziehungsweise einem Drittstaat (also aus einem Staat, der nicht der EU angehört oder der nicht dem Vertragsabkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum beigetreten ist) per Versand bezogen werden,

  • muss eine ärztliche Verordnung vorliegen,
  • muss das Arzneimittel über eine deutsche Apotheke bezogen werden (das heißt kein direkter Versand an Privatpersonen),
  • muss das Arzneimittel im Herkunftsland rechtmäßig im Verkehr sein,
  • muss es sich um ein Arzneimittel handeln, in dem sich hinsichtlich des Wirkstoffs und hinsichtlich der Wirkstärke keine identischen oder vergleichbaren Arzneimittel auf dem deutschen Markt befinden.

Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf eine Apotheke das in Deutschland nicht zugelassene Arzneimittel aus einem Drittstaat beziehen. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass vor der Bestellung eines nicht zugelassenen Arzneimittels aus einem Drittstaat eine fachliche Beratung stattfindet und Verbraucherinnen und Verbraucher vor Risiken geschützt werden.

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aus Europa (EU/EWR)
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die in Deutschland zugelassen sind, dürfen aus den EU-Mitgliedsstaaten und anderen Vertragsstaaten des  Europäischen Wirtschaftsraums nur dann nach Deutschland importiert werden, wenn der Versand sicher ist und keine Gefahren drohen. Es müssen also dem deutschen Recht vergleichbare Sicherheitsstandards bestehen. Dazu veröffentlicht das Bundesministerium für Gesundheit im Bundesanzeiger (Amtlicher Teil) eine Liste mit den Ländern, die diese Sicherheitsstandards erfüllen.

Für den legalen Internethandel mit nicht verschreibungspflichtigen und in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln ist bei Bezug aus dem EU/EWR-Ausland kein Rezept notwendig.

Für den Versandhandel von nicht verschreibungspflichtigen, in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln aus dem EU/EWR-Ausland nach Deutschland sind derzeit folgende EU/EWR-Staaten als Versender zugelassen:

  • Island (IS),
  • Niederlande (NL), soweit Versandapotheken gleichzeitig eine Präsenzapotheke (also eine Apotheke vor Ort) betreiben,
  • Vereinigtes Königreich (UK) und
  • Tschechien (CZE) (nur für den Versandhandel von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln).

In Deutschland nicht zugelassene, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen aus den Ländern der EU/ des EWR per Versand bezogen werden, wenn

  • diese Arzneimittel im Herkunftsland in Verkehr gebracht werden dürfen und
  • nur in einer Menge bezogen werden, die dem üblichen persönlichen Bedarf entsprechen, sowie
  • keine berufs- oder gewerbsmäßige Vermittler eingeschaltet wurden.

Hinsichtlich des Wirkstoffs dürfen keine identischen und hinsichtlich der Wirkstärke keine vergleichbaren Fertigarzneimittel für das Anwendungsgebiet in Deutschland verfügbar sind. Die Zulassung für das Arzneimittel darf in Deutschland aufgrund von möglichen Risiken nicht widerrufen worden sein.
Zu beachten ist zudem, dass der Versand von Arzneimitteln im EU/EWR-Ausland dort rechtmäßig sein muss, also dort zum Beispiel Apotheken Arzneimittel versenden dürfen. Zudem muss das Arzneimittel über eine deutsche Apotheke bezogen werden, um eine fachliche Beratung der Verbraucherinnen und Verbraucher zu gewährleisten.

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aus Drittstaaten
Sollen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel aus Drittstaaten per Versand importiert werden, gelten die gleichen Bedingungen wie beim Versand von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln:

  • Es muss eine ärztliche Verordnung vorliegen.
  • Das Arzneimittel muss über eine deutsche Apotheke bezogen werden (das heißt kein direkter Versand an Privatpersonen).
  • Das Arzneimittel muss im Herkunftsland rechtmäßig im Verkehr sein.
  • Es muss sich um ein Arzneimittel handeln, in dem sich hinsichtlich des Wirkstoffs und hinsichtlich der Wirkstärke keine identischen oder vergleichbaren Arzneimittel auf dem deutschen Markt befinden.

Auf diese Weise wird gewährleistet, dass vor der Bestellung eine fachliche Beratung stattfindet und Verbraucherinnen und Verbraucher vor Risiken geschützt werden.

Kosten bei einem Import von Arzneimitteln aus dem Ausland
Bei einem Kostenvergleich müssen zusätzlich zum Medikamentenpreis noch weitere Kosten berücksichtigt werden. Neben den Versandkosten wird beim Import von Waren nach Deutschland zum Teil noch eine Verwaltungsgebühr und eventuell die Mehrwertsteuer erhoben. Angeblich preisgünstige Medikamente werden auf diese Art manchmal teurer als in Deutschland erhältliche Ware.

Dazu kommen andere Faktoren, die oft unterschätzt werden:

  • Arzneimittel aus dem Internet sind manchmal schon im Grundpreis teurer als im deutschen Apothekenhandel.
  • Es ist nicht möglich, sich die Kosten von der Krankenkasse erstatten zu lassen (außer bei den legalen Importen von in Deutschland zugelassenen Arzneimitteln aus den oben genannten 4 Ländern Island, Niederlande, Vereinigtes Königreich und Schweden).
  • Bei Arzneimitteln aus dem Internet besteht in der Regel kein Rückgaberecht.
  • Der Transport der vorfinanzierten Ware erfolgt auf Risiko der Empfängerin oder des Empfängers. Beim Ausbleiben der Lieferung trägt allein die Käuferin oder der Käufer das Risiko.

Unterscheidung von legalem und illegalem Internethandel mit Arzneimitteln

Medizinische Informationen im Internet

Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker können Sie am besten mit Informationen versorgen, die Ihrer persönlichen Situation entsprechen. Wegen des steigenden Bedürfnisses von Patientinnen und Patienten, sich zusätzliche Informationen aus dem Internet zu besorgen, empfiehlt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie:

  • Das Internet kann bei der Recherche hilfreich sein, ersetzt aber keine Konsultation bei einer medizinischen Fachperson.
  • Diskutieren Sie die Informationen, die Sie im Internet gefunden haben, mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder in der Apotheke. Für verlässliche Informationen über ein Arzneimittel kann die Patienteninformation und die für den Arzt bestimmte Fachinformation der in Deutschland zugelassenen Arzneimittel abgefragt werden. Die Richtigkeit der Angaben ist behördlich geprüft. Sie geben ein objektives und sehr umfassendes Bild des Medikaments, die Fachinformation setzt jedoch den Kenntnisstand einer Fachperson voraus. Bei Fragen empfiehlt es sich daher, diese mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder in der Apotheke zu besprechen.

Bei Informationen zu Krankheiten, zur Gesundheit und zu Arzneimitteln empfehlen wir Ihnen die folgenden Checklisten.

Checkliste für eine in Deutschland zugelassene legale Versandapotheke

Viele illegale Internetangebote finden sich inzwischen auf sehr gut gestalteten Internetseiten in deutscher Sprache. Es ist daher nötig, Angaben zur Versandapotheke zu suchen und zu überprüfen.

  • Im Impressum finden Sie
    • den Inhaber der Apotheke,
    • die Adresse der Apotheke,
    • die zuständige Aufsichtsbehörde und
    • die zuständige Apothekerkammer.

  • Auf der Website finden Sie das Sicherheitslogo des DIMDI

Die Echtheit des Sicherheitslogos auf der Website können Sie in drei Schritten ganz leicht überprüfen. Eine Anleitung dazu gibt das DIMDI. Achtung: Manche Internetseiten sind so gut gefälscht, dass sie kaum von nicht gefälschten Internetseiten unterschieden werden können. Wenn Sie sicher gehen wollen, lohnt der Blick ins Telefonbuch und ein kurzer Anruf, um zu prüfen, ob die auf der Internetseite angegebene Telefonnummer mit der Nummer im Telefonbuch übereinstimmt!

Sicherheitslogo des DIMDI

Checkliste für Gesundheitsinformationen im Internet

Wer ist für die Website verantwortlich?

  • Ist eine glaubwürdige berufliche Qualifikation und ein Name der Autorin, des Autors oder der Organisation angegeben? Ist eine vollständige und überprüfbare Kontaktadresse vorhanden?
  • Ist eine glaubwürdige Firma / Person verantwortlich für die Website? Den verantwortlichen "Holder" der Website und "Technical Contact" findet man heraus, indem man den Namen der entsprechenden Website (= "Domain", zum Beispiel www.name.com) bei Service-Seiten eingibt, die über die Verantwortlichen einer Website Auskunft geben. Solche Service-Seiten können zum Beispiel über www.google.de mit den Stichworten "Domain Whois" oder "Domain Dossier" gefunden werden.

Werden zuverlässige, vollständige und aktuelle Informationen publiziert?

  • Werden ausgewogene Informationen mit Angabe sowohl der Vorteile als auch der Risiken angeboten?
  • Sind die Angaben aktuell oder eventuell überholt?
  • Sind Links zu zuverlässigen Sites vorhanden?
  • Sogenannte Qualitätssiegel müssen keine Garantie für die Glaubwürdigkeit einer Website und die Zuverlässigkeit von Aussagen sein.

Prinzipiell können Sie davon ausgehen, dass Seiten öffentlicher Organisationen wie Weltgesundheitsorganisation (WHO), Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), Paul-Ehrlich-Institut (PEI), DIMDI, Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) oder Seiten von deutschen Standesorganisationen der Ärztinnen und Ärzte und Apothekerinnen und Apotheker zuverlässige Informationsquellen sind.

Überprüfen Sie die im Internet beschafften Informationen mittels anderer Quellen und besprechen Sie sie mit Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder in der Apotheke. Geben Sie im Internet nie persönliche Daten preis, außer wenn Sie sicher sind, dass der Betreiber die Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen einhält.

Was sollte Sie bei Internetangeboten von Arzneimitteln stutzig machen?

Überzogene Werbeaussagen und Versprechungen sind auf Internetseiten und in unerwünschten Werbemails oft Hinweis auf einen illegalen Arzneimittelhandel. Des Weiteren seien Sie skeptisch, wenn verschreibungspflichtige Arzneimittel zu Sonderpreisen angeboten werden. Dies ist in Deutschland verboten. Auch dürfen verschreibungspflichtige Arzneimittel nicht beworben und auf der Internetseite abgebildet werden. In untenstehender Checkliste finden Sie weitere Hinweise und Versprechungen, die Sie skeptisch machen sollten.

  • Es werden schnelle oder sensationelle Ergebnisse garantiert, meist unterstützt von persönlichen Erfahrungsberichten.
  • Es handelt sich um Arzneimittel, die weder in Deutschland noch im europäischen Ausland oder den USA zugelassen sind.
  • Es werden wundersame und neuartige Theorien zur Erkrankung aufgestellt und dazu passende Geheimrezepte werden angepriesen. Die scheinbare Plausibilität einer Theorie sagt jedoch in der Regel nichts über deren medizinischen Wahrheitsgehalt aus.
  • Es wird behauptet, das Arzneimittel ist von besonderer Natürlichkeit, "rein pflanzlich". Das sagt jedoch nichts über dessen potentielle Gefährlichkeit aus. Die wirksamsten Gifte zum Beispiel stammen aus der Natur.
  • Es wird behauptet, dass bei der Behandlung keinerlei Risiken zu befürchten sind und dass es keine Nebenwirkungen gibt.
  • Es wird behauptet, dass das Medikament für alle Personen geeignet ist oder lebenslang ohne jedes Risiko eingesetzt werden kann.
  • Es wird behauptet, dass allein dieses Arzneimittel eine Genesung bewirkt.
  • Das Angebot befindet sich auf Websites ohne vollständige Adresse des Anbieters, nur mit zum Beispiel der Angabe einer E-Mail-Adresse.
  • Das Verkaufsverhalten ist sehr aggressiv.
  • Grammatikalische und sprachliche Fehler auf der Seite sind Hinweise auf eine schlecht gemachte und unprofessionelle Übersetzung eines illegalen Arzneimittelanbieters.

Die Aussagen dieser Seite finden Sie zusammengefasst im Merkblatt "Sichere Arzneimittelversorgung – Arzneimittel aus dem Internet".


Hinweis

Diese Inhalte wurden mit freundlicher Unterstützung des Landeszentrums Gesundheit NRW (LZG.NRW) erstellt.