Thema: Gesundheit und Prävention
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Bestattungsrecht

Seit dem Jahr 2004 ist ein saarländisches Bestattungsgesetz in Kraft, welches die vorherigen verschiedenen einzelnen Regelwerke zur Normierung des Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen zu einer Gesamtregelung zusammengeführte. Damit   wurde dieser Bereich für die an der Bestattung eines Menschen beteiligten Institutionen und Personen, nicht zuletzt aber auch für die Bestattungspflichtigen rechtsklar geregelt.

Leitgedanke des Gesetzes war und ist auch heute noch: „Die Achtung der Würde des Menschen über den Tod hinaus.“
 Diesem Leitgedanken folgend  sollen unsere Toten an einem würdigen Ort unter würdigen Bedingungen bestattet bzw. beigesetzt werden. Der Ort des Totengedenkens muss dabei für alle Bürgerinnen und Bürger, welche eines Verstorbenen gedenken wollen, offen sein. Deshalb ist und bleibt der öffentliche Friedhof der traditionelle Ort des Totengedenkens für alle Saarländerinnen und Saarländer.

Aber auch die Bestattungskultur ist durch fortschreitende soziale oder gesellschaftliche Veränderungen einem steten Wandel unterlegen. Sei es durch den sich in den letzten Jahren verstärkt gezeigten Wunsch der Bürgerinnen und Bürger gegenüber den Kommunen nach der Ermöglichung von Urnenbestattungen in vielerlei Ausformungen (Urnenstelen, Kolumbarien, anonyme Bestattung, Baumbestattungen, und Ähnliches) oder dem Wunsch konfessionell bedingter anderer Bestattungsformen (Absehen von der Sargpflicht).

Vor diesem Hintergrund hat auch das saarländische Bestattungsgesetz seit 2004 bereits mehrere Änderungen erfahren.

Obwohl sich das bestehende Bestattungsgesetz bewährt hat, machten es die teilweise rasanten gesellschaftlichen Veränderungen notwendig, auch für den Bereich des Bestattungswesens ein an den Bedürfnissen und Wünschen der Menschen, aber auch der beteiligten Institutionen orientiertes neues Regelwerk zum Friedhofs- Leichen und Bestattungswesen zu erstellen. Dieses ist nunmehr am 5. Februar 2021 in Kraft getreten.

Auch dieses ist dem Leitgedanken der Achtung und Würde des verstorbenen Menschen unbedingt verpflichtet geblieben. In diesen Schranken soll hinsichtlich des Vorhabens der noch rechtklareren Regelungen für den Bürger, aber auch der Deregulierung bzw. Digitalisierung von Verwaltungshandeln, ein praxisorientiertes Regelwerk für das Bestattungswesen im Saarland Anwendung finden, welches durch die ebenfalls novellierte und am 25.Juni .2021 in Kraft getretene Verordnung zur Durchführung des Gesetztes über das Friedhofs-, Bestattungs-, und Leichenwesen (Bestattungsverordnung) seine Ergänzung findet.


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Ansprechpartner für Bestattungen und Friedhofswesen

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Bei Fragen wenden Sie sich gerne an:

Sibylle Maurer
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66111 Saarbrücken

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