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Familienhelfer - Kapitel 4 - Menschen mit Behinderung
Menschen mit Handicap, ganz gleich ob geistig, seelisch oder körperlich, haben das Recht, überall und jederzeit gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Sei es in der Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel oder in der Freizeit. Unter folgender Adresse erhalten Sie diesbezüglich Angebote und Anregungen für die verschiedenen Lebensbereiche. Zusätzlich werden auch interessante Projekte, Initiativen und Maßnahmen vorgestellt.