Thema: Familie und Gleichstellung
| Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit | Familie

Beratung und Hilfe

Opferhilfeeinrichtungen im Saarland

Im Folgenden werden vorgestellt:

  • spezialisierte Schutz- und Beratungsstellen zu häuslicher Gewalt und Trennungsstalking
    (Frauenhäuser, Frauennotruf, Beratungs- und Interventionsstelle und so weiter)
  • spezialisierte Beratungsstellen für Migrantinnen
  • Beratungsstellen bei Gewalt in der Pflege und gegen Menschen mit Behinderungen
  • allgemeine Beratungsstellen
  • Weitere Dienste zur Unterstützung (Verletzungsdokumentation, Trauma-Ambulanz, Zeugenbegleitung und so weiter)

Aufgrund der Bedarfslage richten sich die gewaltspezifischen Angebote meist an Frauen. Männliche Gewaltopfer können sich auch an die Beratungs- und Interventionsstelle für Opfer häuslicher Gewalt oder an die allgemeinen Beratungsstellen wenden.

Beratungs- und Interventionsstelle für Opfer häuslicher Gewalt im Saarland

Zuständigkeit meist für weibliche Gewaltopfer

Richard-Wagner-Straße 17
66111 Saarbrücken

Telefon: 0681/ 379961-0
Fax: 0681/ 379961-15

Die Beratungs- und Interventionsstelle ist als Bindeglied zwischen polizeilichem Einsatz und zivilrechtlichem Gewaltschutz zu verstehen. Daher sind die Opfer durch Erläuterung des Beratungsangebots und Aushändigung des entsprechenden Flyers, über die Tätigkeit der Beratungs- und Interventionsstelle zu informieren und den Opfern das Einverständnis in die Datenweitergabe nahe zu legen. Das Formular zur Datenweitergabe finden Sie im Vorgangsbearbeitungssystem.

Hat das Opfer sein Einverständnis zur Datenweitergabe erteilt ist das unterschriebene Formblatt unverzüglich an die Beratungs- und Interventionsstelle per Fax weiterzugeben.

Dadurch wird gewährleistet, dass die Beratungsstelle „pro-aktiv“ und zeitnah arbeitet, das heißt eine Mitarbeiterin möglichst innerhalb von 24 Stunden nach einem Polizeieinsatz wegen Häuslicher Gewalt Kontakt zu den Gewaltbetroffenen aufnimmt und sie über die Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes informiert. Da die Beratungsstelle schnell und von sich aus auf die Betroffenen zugeht, werden auch die erreicht, die ansonsten durch das Netz fallen würden, weil sie von sich aus die Kraft und den Mut, sich an eine Beratungsstelle zu wenden, nicht aufbringen könnten. Darüber hinaus werden natürlich auch Frauen und Männer beraten, die selbst Kontakt aufnehmen.

Die Interventionsstelle arbeitet nicht nur zeitnah, sondern auch relativ kurzzeitig, meist finden ein bis zwei Beratungsgespräche statt. Sie kann einen weitergehenden Beratungs- oder Schutzbedarf erkennen und gegebenenfalls an geeignete Stellen wie Frauenhäuser, Frauennotruf, allgemeinen Beratungsstellen, Therapeuten/Therapeutinnen, Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen und so weiter weitervermitteln.

Mit dem Einverständnis erhalten auch die Kinder der Gewaltbetroffenen eine eigenständige Unterstützung.

Zusammenfassung

  • Bindeglied zwischen polizeil. Wohnungsverweisung und gerichtlichem Schutz
  • zeitnah, proaktiv
  • Weitervermittlung bei längerfristigem Beratungsbedarf
  • Unterstützung für Kinder

Die saarländischen Frauenhäuser (Saarbrücken, Saarlouis und Neunkirchen)

Unterkunft - Beratung - Unterstützung

Telefonische Erreichbarkeit:

Saarbrücken: 0681/ 991800

Saarlouis: 06831/ 2200

Neunkirchen: 06821/ 92250

Frauenhäuser bieten von Partnerschaftsgewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern Schutz, Unterkunft, Beratung und vielfältige konkrete Unterstützung in der Alltagsbewältigung (Begleitung bei Ämtergängen, Antragsstellung für finanzielle Absicherung, Hilfe bei Wohnungssuche und so weiter).

Grundsätzlich kann jede von Partnerschaftsgewalt bedrohte Frau aufgenommen werden. Keine Aufnahme können suizidgefährdete oder psychisch stark erkrankte Frauen, die psychiatrisch behandlungsbedürftig sind sowie Frauen mit einer massiven Suchtproblematik finden.

Frauenhäuser bieten auch den Kindern und Jugendlichen, die immer von der häuslichen Gewalt mitbetroffen sind, qualifizierte und eigenständige Unterstützung an. In spezifischen, altersangemessenen Einzel- und Gruppenangeboten wird versucht, traumatische Belastungen und mögliche Störungen in der Entwicklung anzugehen. Ältere Söhne (männliche Jugendliche ab 16 Jahren) werden im Frauenhaus nicht aufgenommen. Bei Jungen zwischen vierzehn und sechzehn Jahren wird im Einzelfall über eine Aufnahme entschieden. Die Frauenhausmitarbeiterinnen kümmern sich um eine anderweitige Unterbringungsmöglichkeit.

Frauenhäuser sind rund um die Uhr erreichbar. Außerhalb der Bürozeiten wird eine telefonische Rufbereitschaft vorgehalten; bei Bedarf kommt eine Mitarbeiterin in die Einrichtung.

Zum Schutz der Bewohnerinnen wird die Adresse der Frauenhäuser nicht öffentlich bekannt gegeben. In einem telefonischen Vorgespräch (nach Möglichkeit mit der betroffenen Frau selbst) kann geklärt werden, ob eine Aufnahme erfolgen kann. Sollte eine Aufnahme einmal nicht möglich sein (zum Beispiel wegen Vollbelegung), kann ein Platz in einem anderen Frauenhaus organisiert werden.

Auch aus dem Frauenhaus heraus kann eine Wohnungszuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz betrieben werden.

Außer dem Schutzangebot bieten die saarländischen Frauenhäuser auch die Möglichkeit der telefonischen oder persönlichen Beratung (auch anonym) nach vorheriger Terminabsprache an.

Zusammenfassung

  • Frauenhaus ist auch „Kinderhaus“
  • jederzeit telefonisch erreichbar
  • Gewaltschutzanträge möglich
  • ambulante Beratung

Elisabeth-Zillken-Haus

Dudweiler Landstraße 109–111
66123 Saarbrücken

Telefon: 0681/ 910270
Fax.: 0681/ 9102725

kontakt@elisabeth-zillken-haus.de

Das Elisabeth-Zillken-Haus in Saarbrücken ist unter anderem eine stationäre Notaufnahmeeinrichtung für Frauen und deren Kinder. Im Zusammenhang mit dem Erleben häuslicher Gewalt richtet sich die Einrichtung an Frauen, die aufgrund weiterer Belastungsfaktoren einen erhöhten Unterstützungsbedarf haben.

Die Mitarbeiterinnen sind erfahren im Umgang mit psychisch und/oder körperlich beeinträchtigten Frauen (zum Beispiel Aufzug für gehbehinderte Frauen). Bei einer Aufnahmeanfrage wird der konkrete Bedarf abgesprochen.

Die Einrichtung ist 24 Stunden, also auch nachts und am Wochenende mit Fachkräften besetzt. Dies erhöht die Schutzfunktion der Einrichtung und gewährleistet, dass den Frauen jederzeit eine Ansprechpartnerin im Haus zur Verfügung steht.

Die Aufnahme erfolgt zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch sonn- und feiertags.

Aufgenommen werden Frauen, die grundsätzlich einen Anspruch auf Sozialhilfe nach dem SGB XII haben, oder Selbstzahlerinnen.
Frauen mit akuter, stationär behandlungsbedürftiger Suchtmittelabhängigkeit oder Krankheit sowie Pflegebedürftige werden nicht aufgenommen.

Zusammenfassung

  • stationäre Notaufnahme
  • bei erhöhtem Hilfebedarf
  • Personalbesetzung rund um die Uhr

Frauennotruf Saarland

0681/ 36767

Nauwieser Straße 19
66111 Saarbrücken

Die Mitarbeiterinnen des Frauennotrufes Saarland beraten und unterstützen sowohl misshandelte, als auch von anderen Gewaltformen (beispielsweise sexualisierte oder psychische) betroffene Frauen telefonisch und persönlich. Sie bieten Krisenintervention und Klärungsgespräche an, informieren und vermitteln weiter an spezialisierte Stellen, zum Beispiel im medizinischen oder psychologischen Bereich. Sie begleiten die Frauen bei allen Schritten, die sie nicht alleine unternehmen können oder wollen, wie zur Polizei, zu Rechtsanwälten/Rechtsanwältinnen oder zu Gerichtsprozessen. Für Migrantinnen besteht die Möglichkeit, dass bei Beratungsgespräche Dolmetscherinnen hinzugezogen werden.

Die Beratungsstelle ist von Montag bis Freitag besetzt, telefonisch direkt zu erreichen sind die Beraterinnen Montag und Donnerstag von 14.00 bis 17.00 Uhr und Dienstag und Freitag von 9.00 bis 12.00 Uhr. In der übrigen Zeit läuft ein Anrufbeantworter – der Rückruf erfolgt schnellstmöglich. Terminvereinbarungen sind in der Regel kurzfristig möglich.

Zusammenfassung

  • Beratung und Begleitung
  • anonyme, telefonische oder bei Bedarf Beratung vor Ort

Spezielle Beratung für ausländische Frauen

Beratungsstelle für Migrantinnen ALDONA e.V.

Großherzog-Friedrich-Str. 37
66111 Saarbrücken

Mo – Do: 9.00 – 15.00 Uhr
Fr 09.00 – 13.00 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit unter folgenden Nummern
0681/ 373631
0173 3065832
0172 6843100

Die deutsch, russisch und polnisch sprechenden Mitarbeiterinnen, die auch auf die Hilfe von Dolmetscherinnen für andere Sprachen zurückgreifen können, bieten ausländischen Frauen, psychosoziale Beratung an. Sie leisten Betreuung und Unterstützung in Notsituationen, Information über Ausländerrecht und Hilfe bei der Klärung der sozialen und rechtlichen Situation oder bei Amtsgängen, Vermittlung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, Ärztinnen und Ärzten sowie Prozessbegleitung. 

Die Beratungsstelle für Migrantinnen ist auch saarlandweite Anlaufstelle für von Zwangsprostitution und Zwangsheirat Betroffene sowie für Behörden. Gemeinsam mit diesen organisiert sie bei Bedarf eine verdeckte Unterbringung und ggf. weitere Sicherheitsmaßnahmen sowie Unterstützung bei der Sicherung der materiellen Existenz.

Weitere Beratungsstellen

Krisentelefon Zwangsheirat

kostenlose Erstberatung, auf Wunsch anonym
an Werktagen, saarlandweit

Telefon: 0800 1611111

„Beratung Interkulturell“

Rosenstraße 31
66111 Saarbrücken

Telefon: 0681/ 373535

In der Beratungsstelle in Saarbrücken werden neben Flüchtlingsfrauen, die (sexualisierte) Gewalt erfahren haben, auch Frauen nichtdeutscher Herkunft beraten, die Opfer Häuslicher Gewalt geworden sind. Die Mitarbeiterinnen können dabei auf ein Netz von speziell weitergebildeten Dolmetscherinnen zurückgreifen. Im Bedarfsfalle werden die Frauen an Psychotherapeutinnen zur Langzeittherapie oder an weitere Stellen wie zum Beispiel Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weiter vermittelt.

IAF Verband binationaler Familien und Partnerschaften e.V.

Gersweilerstraße 7
66117 Saarbrücken

saarbruecken@verband-binationaler.de

Telefon: 0681/ 9388023

Hier erhalten Ratsuchende Informationen und Beratung über Eheschließung und Scheidung, Aufenthaltsrecht und Arbeitserlaubnis, Staatsangehörigkeitsfragen und Einbürgerung, interkulturelles Lernen und mehrsprachige Erziehung. Außerdem wird bei Partnerschaftskonflikten und in Krisensituationen beraten.

Baris – Leben und Lernen e. V.

Verein zur Förderung des Zusammenlebens von Bewohnern deutscher und ausländischer Herkunft

Saarstraße 25
66333 Völklingen

Telefon: 06898/ 294014

Der Verein unterhält einen Beratungsdienst für migrationsbedingte psychosoziale Problemlagen. In diesem Rahmen werden ausländische Frauen bei Ehe- und Familienkonflikten, unter Umständen verbunden mit Gewalterlebnissen, kostenfrei und in vertraulicher Atmosphäre beraten, unterstützt durch eine muttersprachliche Dolmetscherin.

Bundesweites Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

in 17 Sprachen - kostenlos - rund um die Uhr

Telefon: 08000116016

Homepage

Telefonische Beratung zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen ist in 17 Sprachen sowie Gebärdensprache möglich.

Fachkräften beispielsweise der Polizei stehen die Dolmetschdienste zur Verfügung, um weitere Hilfebedarfe der Betroffenen beziehungsweise die Unterbringung im Frauenhaus abzuklären.

Die Homepage ist in 5 Sprachen gestaltet: Englisch, Französisch, Spanisch, Russisch und Türkisch

Unterstützung bei Gewalt in der Pflege/Beratungsstellen für Pflegebedürftige, Angehörige und Fachkräfte

Pflege-Krisentelefon des Diakonischen Werkes

08003030608

Unabhängiger Pflegebeauftragter des Saarlandes

Ansprechpartner für Pflegebedürftige, deren Angehörige und Pflegekräfte

0681/ 501-3297

Pflegestützpunkte

Sie helfen den betroffenen Menschen und ihren Angehörigen, im Falle der Pflegebedürftigkeit oder sonstigen Not- und Bedarfssituationen schnell und gezielt alle notwendigen Hilfen zu organisieren.

Landkreis Merzig-Wadern

Bahnhofstraße 27
66663 Merzig

Telefon: 06861 80-477

Landkreis Neunkirchen

Knappschaftsstraße 1
66538 Neunkirchen

Telefon: 06821 102674

Regionalverband Saarbrücken
Beratungsstelle Völklingen

Rathausstraße 4 – 6
66333 Völklingen

Telefon: 06898 13-5555

Regionalverband Saarbrücken
Beratungsstelle Saarbrücken

Stengelstraße 12
66117 Saarbrücken

Telefon: 0681 506-4948
Telefon: 0681 506-4949

Regionalverband Saarbrücken
Beratungsstelle Sulzbach

Sulzbachtalstraße 81
66280 Sulzbach

Telefon: 06897 92467-98

Landkreis Saarlouis

Lothringerstraße 9
66740 Saarlouis

Telefon: 06831 120630

Saar-Pfalz-Kreis

Am Forum 1
66424 Homburg

Telefon: 06841 104-8076

Landkreis St. Wendel

Mommstraße 27 - Gebäude J
66606 St. Wendel

Telefon: 06851 801 5251

Unterstützung für gewaltbetroffene Menschen mit Behinderungen

Frauenhaus Saarlouis

Das Frauenhaus Saarlouis verfügt über ein Zimmer für eine Bewohnerin mit Mobilitätseinschränkung.

Telefon: 06831/ 2200

Elisabeth-Zillken-Haus

Das Elisabeth-Zillken-Haus bietet auch mobilitätseingeschränkten Gewaltbetroffenen sowie Frauen mit psychischen Einschränkungen Unterkunft und Unterstützung.

Telefon: 0681/ 91027-0

Bundesweites Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

Hörgeschädigte Frauen können täglich von 8 bis 23 Uhr über einen Relay-Dienst unkompliziert mittels Gebärden- oder Schriftsprachdolmetscherinnen mit den Beraterinnen in Kontakt treten. Die Modalitäten und technischen Voraussetzungen werden auf der Homepage schriftlich und in Gebärdensprache erläutert.

Für Frauen mit Lernbehinderungen stehen Informationen in leichter Sprache zur Verfügung.

Telefon: 08000 116016

Homepage

Saarländischer Pflegebeauftragter

Seine Zuständigkeit erstreckt sich über die Pflege hinaus auch auf kranke und behinderte Menschen.

Telefon: 0681/ 501-3297
Telefax: 0681/ 501-3277

Verletzungsdokumentation

Institut für Rechtsmedizin der Universität des Saarlandes

Institut für Rechtsmedizin der Universität des Saarlandes 
Gebäude 42
66421 Homburg/Saar

Telefon: 06841/ 16 26300
Fax: 06841/ 16 26314
rechtsmedizin@uks.eu

Zur gerichtsverwertbaren Dokumentation von Verletzungen und Asservierung von Spuren werden bei folgenden Tatbeständen körperliche Untersuchungen bei allen Tatbeteiligten durchgeführt. nach Körperverletzung, nach Misshandlung von Kindern und älteren Personen, nach Missbrauch von Kindern oder nach Vergewaltigung.

Die Untersuchung erfolgt bei schwerverletzten Personen, die sich in stationärer Behandlung befinden im jeweiligen Krankenhaus. Für transportfähige Personen steht im Institut ein entsprechend eingerichteter Untersuchungsraum zur Verfügung. Auftraggeber sind in der Regel Polizei, Justiz, Behörden, Beratungsstellen und ggf. Privatpersonen (zum Beispiel bei Verdacht auf Misshandlung od. Missbrauch von Kindern, Gewalt in der Ehe, etc.).

 

Opferambulanz der Rechtsmedizin am Klinikum Saarbrücken (REMAKS)

Opferambulanz der Rechtsmedizin am Klinikum Saarbrücken
Winterberg 1
66119 Saarbrücken

Telefon: 0681/ 963-2913
info@remaks.de

Kostenlose Verletzungsdokumentation.

Opfer von gewalttätigen Übergriffen können sich zeitnah zum Tatgeschehen (das heißt auch noch wenige Tage nach der Tat) in der Rechtsmedizin am Klinikum Saarbrücken vorstellen. Als Beweismaterial ist eine rechtsmedizinische Verletzungsdokumentation vor allem dann hilfreich, wenn sich die Opfer zum Zeitpunkt des Geschehens nicht zu einer Strafanzeige entschließen können. Die Dokumentation der Verletzungen gibt Ihnen die Möglichkeit auch noch zu einem späteren Zeitpunkt Anzeige zu erstatten.

Homepage

Traumabehandlung in Krankenhäusern und Reha-Kliniken

Trauma-Ambulanzen

Opfern einer Gewalttat, die nicht länger als ein halbes Jahr zurückliegt, bietet die Traumaambulanz im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes (OEG) psychotherapeutische Unterstützung. Auch Personen, die unter psychischer Belastung als Zeuge einer Gewalttat leiden, können sich melden.

Ziele:

  • Behandlung bestehender Belastungssymptome
  • Prüfung der Indikation für eine weitere langfristige Therapie oder Beratung
  • Prävention chronischer Traumafolgestörungen

AHG Klinik Berus
Orannastr. 55
D-66802 Überherrn-Berus

Telefon: 06836 39-555

Trauma-Ambulanz in der MEDIAN Klinik Münchwies

Turmstraße 50-58
66540 Neunkirchen

Telefon: 06858 691-209 oder -215

Traumabehandlung in Reha-Kliniken

Die folgenden psychosomatischen Krankenhäuser und Reha-Kliniken sind auf die Behandlung von Schock-, akuten Belastungs- und Erlebnisreaktionen sowie posttraumatischen Belastungsstörungen und anderen Traumafolgekrankheiten spezialisiert. Meist sind stationäre, teilstationäre (Tagesklinik) oder ambulante Behandlungen möglich.

Im Reha-Bereich bieten die Psychosomatischen Kliniken in Berus, Blieskastel und Münchwies spezifische Behandlungskonzepte an.

MEDIAN Kliniken Berus

06836 39-0

MediClin Bliestal Kliniken

06842 540

MEDIAN Klinik Münchwies

06858 691-0

Akutversorgung bei Traumatisierung

Akutbetten stehen in der psychosomatischen Abteilung des Allgemeinkrankenhauses St. Josef Dudweiler zur Verfügung. Die traumatherapeutische Behandlung wird von allen Krankenkassen finanziert. Eine Krankenhauseinweisung des Haus- oder Facharztes reicht aus. Aufnahmen sind daher grundsätzlich kurzfristig möglich, allerdings sind etwaige Wartezeiten abzuklären.

Familien- und Lebensberatungsstellen

Die Familien- und Lebensberatungsstellen beraten und unterstützen Erwachsene und Kinder, wobei ein Erstgespräch meistens innerhalb kurzer Zeit zustande kommt, bis zur Aufnahme einer länger dauernden Beratung jedoch oft eine Wartezeit besteht.

Psychologische Beratungsstelle des Saarpfalz-Kreises

Am Forum 3
66424 Homburg

06841/ 1048085

Lebensberatung des Bistums Trier

Pfarrgasse 9
66822 Lebach

0688/ 4065

Lebensberatung des Bistums Trier

Triererstraße 20
66663 Merzig

06861/ 74847 oder 06861/3549

Lebensberatung des Bistums Trier,

Hüttenbergstraße 42
66538 Neunkirchen

06821/ 21919

Lebensberatung des Bistums Trier,

Ursulinenstraße 67
66111 Saarbrücken

0681/ 66704

Ev. Beratungsstelle für Erziehungsfragen,
Ehefragen und Lebensfragen des Diakonischen Werkes

Großherzog-Friedrich-Str. 37
66121 Saarbrücken

0681/ 65722

Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensberatung der AWO

Prälat-Subtil-Ring 3a
66740 Saarlouis

06831/ 94690

Lebensberatung des Bistums Trier,

Titzstraße 17
66740 Saarlouis

06831/ 2577

Psychologische Beratungsstelle für Erziehungs-, Ehe-, Familien- und Lebensfragen

Caritaszentrum Saarpfalz-Kreis
Spitalstraße 9
66386 St. Ingbert

06894/ 3876170

Lebensberatung des Bistums Trier

Werschweilerstraße 23
66606 St. Wendel

06851/ 4927

Spezifische Angebote für von elterlicher Partnerschaftsgewalt betroffene Kinder

Lebensberatung des Bistums Trier

Ursulinenstraße 67
66111 Saarbrücken

0681/ 66704

Beratung für LSBTI

LSVD-Beratungsstellen

Der saarländische Lesben- und Schwulenverband (LSVD) bietet Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans- und Intersexuellen (LSBTI) ein breitgefächertes Angebot an Beratung und Unterstützung.

Telefon: 0681 - 39 88 33

__

Das seit Oktober 2018 eingerichtete vertrauliche Hilfetelefon für LSBTI, welches von der Rettungsleitstelle bedient wird, leistet Betroffenen insbesondere nach Gewalterfahrung Hilfe und vermittelt an geeignete Stellen.

Telefon: 0681-962-2133

__

Beratung für LSBTI wird auch von der Fachstelle Antidiskriminierung & Diversity Saar angeboten.

Telefon: 0681 5867 492

Saaruferstr. 16
66117 Saarbrücken
fads@gim-htw.de

Das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

24 Stunden, 365 Tage - kostenlos - Vermittlung an Hilfe vor Ort

Telefon: 08000 116016

365 Tage im Jahr rund um die Uhr erreichbar: Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet Betroffenen und ihren Angehörigen die Möglichkeit, sich zu jeder Zeit anonym beraten zu lassen. Ob Gewalt in Ehe und Partnerschaft, sexuelle Übergriffe und Vergewaltigung sowie Stalking, Zwangsprostitution oder Genitalverstümmelung – Beraterinnen stehen hilfesuchenden Frauen zu allen Formen der Gewalt vertraulich zur Seite und leiten sie auf Wunsch an die passende Unterstützungseinrichtung vor Ort weiter. Anruf und Beratung sind kostenlos.

Beratung für Fachkräfte oder Angehörige - Beratung in 17 Sprachen - Homepage in 5 Sprachen

Auch Fachkräfte, die im Rahmen ihres beruflichen oder ehrenamtlichen Einsatzes mit Gewalt gegen Frauen konfrontiert werden, können sich jederzeit an das Hilfetelefon wenden. Gleiches gilt für Angehörige oder Bekannte, die betroffenen Frauen helfen wollen.

Auch wenn die Betroffenen kein Deutsch sprechen oder sich nicht ausreichend verständigen können, erhalten diese beim Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen Unterstützung. Mit Hilfe von Dolmetscherinnen ist eine Beratung in 17 Sprachen möglich.

Beratung für Hörgeschädigte - Dolmetschdienste begrenzt auch für Fachkräfte nutzbar

Hörgeschädigte und Gehörlose können über einen Relay-Dienst unkompliziert in Kontakt mit den Beraterinnen des Hilfetelefons treten – barrierefrei per Gebärden- oder Schriftsprachdolmetscher und kostenlos.

Die Dolmetschdienste des Hilfetelefons können auch von Fachkräften von Polizei, Justiz, Gesundheitswesen oder Jugendhilfe genutzt werden, um die Wünsche der Betroffenen hinsichtlich weiterer psychosozialer Hilfe beziehungsweise einer Unterbringung im Frauenhaus abzuklären. Weitergehende Übersetzungsleistungen beispielsweise zur Sachverhaltsermittlung werden nicht angeboten.

Links zu Online-Beratung und Informationen

Im Internet sind die folgenden qualitativ hochwertigen Online-Beratungsangebote sowie Informationsmaterialien zu finden, die sich an Betroffene und/oder an Fachkräfte richten:

  • Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen führt neben der oben beschriebenen telefonischen Unterstützung auch Online-Beratung in Form von E-Mail-Beratung und Chat-Beratung zu allen Formen von Gewalt gegen Frauen durch
    Link zur Webseite
  • Online-Hilfe zum Gewaltschutzgesetz in sieben Sprachen für Betroffene, Helfer/innen und das Umfeld
    Link zur Webseite
  • Vielfältige Informationen inklusive rechtliche und technische Schutzmöglichkeiten bei digitaler Gewalt des Bundesverbands der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe
    Link zur Webseite

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Vielfältige Informationsmaterialien, Studien, Stellungnahmen und Dokumentationen zum Thema Häusliche Gewalt, zum Beispiel:

  • „Gewalt gegen Frauen in Paarbeziehungen. Eine sekundäranalytische Auswertung zur Differenzierung von Schweregraden, Mustern, Risikofaktoren und Unterstützung nach erlebter Gewalt“
  • „Mehr Mut zum Reden“ (Schwerpunkt Kinder)

Link zur Webseite

Terre des Femmes
  • „Hilfeleitfaden Gewalt im Namen der Ehre“ zu Zwangsverheiratung und „Ehrenmord“ für Helfer/innen
  • Flyer zu häuslicher Gewalt für Migrantinnen in mehreren Sprachen

Link zur Webseite

Zahlreiche Informationsmaterialien, Stellungnahmen und Dokumentationen zum Thema Häusliche Gewalt

Deutsches Jugendinstitut (DJI) Link zur Webseite

Publikationen zu Kindesmisshandlung, Gewalt gegen Kinder, häusliche Gewalt
  • „Standards und Empfehlungen für die Arbeit mit männlichen Tätern im Rahmen von interinstitutionellen Kooperationsbündnissen gegen Häusliche Gewalt (Täterarbeit HG)“
  • Auch auf den Seiten der ProPK sind unter polizei-beratung.de neben den Hinweisen zur Prävention auch Hinweise zum Opferschutz vorhanden.

Bundesarbeitsgemeinschaft Täterarbeit

Täterarbeit in Fällen häuslicher Gewalt

Die Einrichtung „Perspektive. Fachstelle für Täterarbeit bei gewalttätigem Verhalten im häuslichen Bereich“ hat ihren Hauptsitz in St. Ingbert mit landesweiter Zuständigkeit.

Poststraße 37
66386 St. Ingbert

Telefon: 06894/93971-20 oder 0151 46144392

Bei dem Angebot handelt es sich um soziale Trainingskurse, die als Kernziel die Beendigung der Gewalt anstreben. Die Sicherheit der (Ex-) Partnerinnen und der Kinder hat zu jedem Zeitpunkt oberste Priorität, so dass diese Form der Täterarbeit eine sinnvolle Ergänzung des Opferschutzes bildet.

Partnerschaftsgewaltausübende können sich als sogenannte Selbstmelder an die Fachstelle wenden, eine Vielzahl der Teilnehmer werden auch durch die Justiz gewiesen. Mit der justiziellen Weisung ist die Chance auf Strafmilderung verbunden, die eine erhebliche motivierende Kraft zur Kursabsolvierung entfalten kann

Staatsanwaltliche bzw. gerichtliche Zuweisungsmöglichkeiten bestehen in Form von

  • Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen (§ 153a StPO)
  • Verwarnung mit Strafvorbehalt (§ 59 StGB)
  • Strafaussetzung zur Bewährung (§ 56 StGB, Weisung gemäß § 56c StGB)

Die Absolvierung eines solchen Täterkurses, der in der Regel aus 26 Gruppensitzungen plus Vorbereitungsgesprächen besteht, kann auch bereits vor der Anklageerhebung von Staatsanwaltschaft bzw. Gericht berücksichtigt werden. Aus diesem Grund und weil die Bereitschaft zur Verhaltensänderung zeitnah zur Tat häufig am größten ist, wäre ein polizeilicher Hinweis auf solche Täterkurse sinnvoll. Sofern die Einsatzsituation dies erlaubt und eine gewisse Offenheit des Tatverdächtigen hierfür erkennbar ist, könnte die Aushändigung einer Infokarte bereits beim Ersten Angriff wie auch bei der Schwerpunktsachbearbeitung präventive Wirkung entfalten und die Ausübung weiterer Gewalt zu verhindern helfen.