Thema: Arbeitsschutz
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit | Arbeitsschutz

Arbeitszeit

Das Arbeitszeitgesetz legt fest, wann und wie lange Beschäftigte in Deutschland arbeiten dürfen. Es stellt den Gesundheitsschutz der Beschäftigten sicher, indem es die tägliche Höchstarbeitszeit begrenzt sowie Mindestruhepausen während der Arbeit und Mindestruhezeiten nach Arbeitsende festlegt. An Sonn- und Feiertagen besteht ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot. Für außergewöhnliche Einzelfälle sind Ausnahmebewilligungen möglich.

Zu lange Arbeitszeiten und zu kurze Ruhepausen gefährden die Gesundheit der Beschäftigten. Pausen sind zur Erholung und zum Erhalt der Leistungsfähigkeit erforderlich.

Die Mitarbeiter des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz beraten und überprüfen die Betriebe im Hinblick auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes.

Rechtsgrundlagen

Arbeitszeitgesetz

Weiterführende Informationen

Arbeit 4.0