Behördenübergreifende Kontrollaktionen in Shisha-Bars zum Schutz der Beschäftigten
Man sieht sie nahezu in jedem Ort; nicht nur in Großstädten haben sich Shisha-Bars und -Cafés durchgesetzt. Seit Jahrzehnten hat sich der Trend für die Wasserpfeifen mit Tabak in verschiedenen Geschmacksrichtungen etabliert.
Beim Glühen der Kohlen von Shisha-Pfeifen entsteht das giftige Gas Kohlenmonoxid. Es ist unsichtbar, geruchlos und unterbindet den Sauerstofftransport im Blut. Die Auswirkungen machen sich durch Kopfschmerzen und Schwindel bemerkbar. Ab einer bestimmten Konzentration kann das Gas bei Personen, die dem giftigen Stoff ausgesetzt sind, zur Bewusstlosigkeit und bei längerer Exposition sogar zum Tod führen. Um dies zu verhindern und um auch Arbeitnehmer/-innen in Shisha-Bars und -Cafés zu schützen, müssen die gasförmigen Giftstoffe in die Außenluft abgeführt und die Räumlichkeiten ausreichend gelüftet werden.
Wie auch in den Jahren zuvor nahm das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) 2022 gemeinsam mit Polizei, Zoll und Ortspolizeibehörde an zwei großangelegten Kontrollaktionen in der Landeshauptstadt Saarbrücken teil. Als Fachbehörde für den Vollzug der Arbeitsstättenverordnung überprüfte das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) schwerpunktmäßig die Raumluftsituation im Zusammenhang mit der Be- und Entlüftung bei der Kohleerhitzung in Arbeitsräumen. Der hierbei zu bewertende Kohlenmonoxidgehalt der Raumluft wurde mittels Messgerät ermittelt. Der einzuhaltende Arbeitsplatzgrenzwert liegt bei 30 ppm (Parts per million).
In der Schwerpunktaktion kontrollierte das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) außerdem die Prüfung der eingesetzten Arbeitsmittel und Brandschutzeinrichtungen sowie ob die Fluchtwege über Notausgänge vorhanden und nicht versperrt waren.
Bei der Großkontrolle wurden insgesamt 13 Betriebe überprüft. Im Vergleich zu vorangegangenen Kontrollen hatten sich Verstöße gegen den in der Raumluft zulässigen Kohlenmonoxidgehalt vermindert. Die Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes war lediglich in einer Bar festzustellen. Das Anzünden von Kohlen sowie das Rauchen der Shishas wurde in diesem Fall sofort untersagt und ein Zwangsgeld gemäß der von der Landeshauptstadt erlassenen Allgemeinverfügung erhoben. Darüber hinaus stellte die Arbeitsschutzbehörde in sieben Betrieben fest, dass Arbeitsmittel und Lüftungsanlagen nicht ordnungsgemäß betrieben und zudem nicht geprüft waren. Ungeprüfte Feuerlöscher wurden in zwei Fällen vorgefunden.
Die Betreiber wurden mittels Revisionsschreiben auf die Missstände hingewiesen und aufgefordert, die Beanstandungen innerhalb einer Frist zu beseitigen.
Zusammenfassend kann im Vergleich zu früheren Überprüfungsaktionen konstatiert werden, dass sich die Anzahl der Verstöße gegen die Arbeitsstättenverordnung zwar verringert hat, aber weiterhin Mängel bestehen. Um die Sicherheit der in Shisha-Bars und -Cafés tätigen Mitarbeiter/-innen auch zukünftig sicherzustellen, wird sich das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) weiterhin an Kontrollen mehrerer zusammenarbeitender Behörden beteiligen.