Zukunft der Arbeit
Gute Arbeit von morgen gestalten
Erwerbsarbeit leistet einen wesentlichen Beitrag zum wirtschaftlichen Wohlstand und ist Grundlage eines selbstbestimmten und menschenwürdigen Lebens. Sie ist zugleich zentraler Schlüssel für gesellschaftliche und soziale Teilhabe. Daher besteht das zentrale arbeitsmarktpolitische Ziel der Landesregierung darin, langfristige und nachhaltige Beschäftigung zu schaffen und zu sichern, die allen Frauen und Männern ein existenzsicherndes Erwerbseinkommen garantiert.
Zwar gelingt seit mehreren Jahren ein beständiger Abbau der verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit, aber jetzt gerät die im Saarland traditionsreiche Stahl- und Automobilindustrie zunehmend unter Druck – und zugleich stellt die weitreichende digitale Transformation alle Branchen vor neue Herausforderungen.
Mit dem technologischen Wandel müssen wir die sich rasch ändernden und steigenden Anforderungen an die berufliche Qualifikation vieler Beschäftigter und Arbeitsuchender bewältigen. Und vor dem Hintergrund des demografischen Wandels müssen wir in vielen Branchen Fachkräfteengpässe beheben, aber auch mit neuen Berufsbildern neue Beschäftigungsperspektiven schaffen.
Um allen diesen Herausforderungen gerecht zu werden, betreibt die Landesregierung aktive Arbeitsmarktpolitik mit dem Ziel, sowohl den wirtschaftlichen Strukturwandel durch die Entwicklung des Arbeitskräftepotenzials beschäftigungspolitisch zu flankieren als auch arbeitsuchende Menschen durch die Förderung beruflicher Qualifikation und Beschäftigung in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Passende Arbeit für Alle anbieten
Die Arbeitsmarktpolitik der Landesregierung ist abgestimmt auf die Instrumente der Sozialgesetzbücher II (SGB II) und III (SGB III) – und sie leistet einen wesentlichen Beitrag zur Ergänzung der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen des Bundes, der Bundesagentur für Arbeit sowie der saarländischen Jobcenter. Darüber hinaus setzt die Landesregierung eigene Akzente bei der föderalen Willensbildung für die Gesetzgebung des Bundes, um ihre arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Ziele zu erreichen.
Zur Gestaltung ihrer Arbeitsmarktpolitik verfügt die Landesregierung über vielfältige Förderinstrumente. Neben den Landesprogrammen – allen voran die Programme „ASaar“ sowie „Frauen in Arbeit“ – öffnet der Europäische Sozialfonds (ESF) im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ dem Saarland weitere Gestaltungsräume.
Darüber hinaus hat das Saarland eine wichtige Vorreiterrolle in der grenzüberschreitenden Arbeitskräftemobilität. Jeden Tag überqueren ca. 250.000 Beschäftigte auf dem Weg zum Arbeitsplatz die Grenzen innerhalb der Großregion. Die Landesregierung sieht in der Förderung grenzüberschreitender Arbeitskräftemobilität große Potenziale für die Sicherung des Fachkräftebedarfs und beteiligt sich mit den Partnern in der Großregion intensiv an der Ausgestaltung der interregionalen Arbeitsmarktpolitik.
Gerechte Ordnung auf dem Arbeitsmarkt schaffen
Voraussetzung für das Funktionieren der Sozialen Marktwirtschaft ist der faire Wettbewerb um die besten Ideen, um zukunftsfähige Produkte, um die beste Qualität. Der Wunsch nach wettbewerbsfähigen Arbeitskosten darf aber kein Wettbewerb um die niedrigsten Löhne und die geringsten Sozialstandards sein. Deshalb besteht ein Schwerpunkt der saarländischen Arbeits- und Tarifpolitik in der Umsetzung des Konzeptes „Fairer Lohn für gute Arbeit“.
Vor diesem Hintergrund wird derzeit mit dem „Fairer-Lohn-Gesetz“ eine Novelle des Saarländischen Tariftreuegesetzes erarbeitet, damit zukünftig bei der öffentliche Auftragsvergabe die Bestimmungen von Tarifverträgen bei der Zahlung von Löhnen und der Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen zugrunde gelegt werden. Diese Regelungen werden vor Tarif- und Sozialdumping schützen und vermeiden darüber hinaus Wettbewerbsverzerrungen zulasten von Betrieben, die sich an tariflichen Standards orientieren.