Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit | Arbeit, Ausbildung

Ausbildung von Flüchtlingen

Die demografische Entwicklung im Saarland und der anhaltende Trend zu weiterführenden Schulen und Studium haben bereits Auswirkungen auf den Ausbildungsmarkt. Einem gestiegenen Stellenangebot im Bereich der dualen Berufe steht seit einigen Jahren eine deutlich verringerte Nachfrage gegenüber. Sowohl aus wirtschaftspolitischer als auch aus sozialpolitischer Sicht besteht daher ein Handlungsbedarf. Die Landesregierung unterstützt daher auch Aktivitäten zur Nutzung der Potenziale von zugewanderten Menschen.

Personen mit Migrations- oder Fluchthintergrund haben oft einen sehr unterschiedlichen Zugang zu ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen oder zu ausbildungsbegleitender Förderung. Darüber hinaus stellen sprachliche und kulturelle Probleme sowie andere individuelle Defizite ein großes Ausbildungshemmnis dar. Aufgrund sehr unterschiedlicher Bildungsbiografien, ist eine leistungsdifferenzierte und den zielgruppenspezifischen Besonderheiten angepasste Unterstützung unabdingbar. Das gilt sowohl bei der Vorbereitung auf eine duale Ausbildung als auch bei der sich anschließenden sozialpädagogischen Betreuung während der Ausbildung. Die Vermittlung lebenspraktischer Übungen und/oder sozialer Alltagskompetenzen sind dabei ebenso Bestandteil der Betreuung wie die Unterstützung in schulischen und sprachlichen Belangen.

Für viele Betriebe stellt die Ausbildung eines Menschen mit Migrationshintergrund eine große Herausforderung dar. Hier gilt es insbesondere den Nutzen interkultureller Kompetenzen für den Betrieb aufzuzeigen und durch eine enge Zusammenarbeit mit den Betrieben deren Ausbildungstätigkeit zu unterstützen. Ziel bleibt es Ausbildungsabbrüche zu vermeiden, den Ausbildungserfolg zu sichern, die Integrationschancen am Arbeitsmarkt zu verbessern und letztlich die gesellschaftliche Integration von geflüchteten Menschen sicherzustellen. Die Ausbildung erfolgt in einem nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung anerkannten Ausbildungsberuf.

Bildungsträger, die bereits für die Teilnahme am ESF-Programm ausgewählt wurden, um sozial benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene mit und ohne Migrationshintergrund während der Ausbildung zu betreuen, besitzen die fachlichen Voraussetzungen für die Ausbildungsvorbereitung und -begleitung. Darüber hinaus verfügen sie über grundlegende Kooperationskontakte zu ausbildungsrelevanten Institutionen, Organisationen und zu Ausbildungsbetrieben.

Die Förderung wird aktuell flächendeckend im Saarland durchgeführt.