Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit | Arbeit

Organisation und Zuständigkeit

Gemäß Artikel 71 VO (EU) Nr. 2021/1060 bestellt jeder Mitgliedsstaat für jedes Programm eine Verwaltungsbehörde und eine Prüfbehörde. Außerdem ist die Einrichtung eines Begleitausschusses vorgesehen.

Verwaltungsbehörde

Die Aufgaben der Verwaltungsbehörde nimmt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes wahr.

Zum Aufgabenbereich gehört die Sicherstellung der Rechtmäßigkeit aller Verfahren und der Einhaltung geltender Rahmenvorschriften, eventuelle Programmanpassungen/-änderungen, die Einrichtung und Weiterentwicklung eines EDV-Systems für die Erfassung zuverlässiger statistischer und Finanzdaten zur Durchführung, zu bestimmten Indikatoren für die Begleitung und Bewertung des Programmes sowie für eine rechtssichere digitale Übermittlung aller relevanten Daten an die Europäische Kommission.
Weitere Aufgaben sind die Durchführung von Evaluierungen, die Erstellung und Verwendung eines separaten Abrechnungssystems, die nachhaltige Gewährleistung der rechtsgemäßen Durchführung geförderter Projekte und die Durchführung interner Kontrollen sowie entsprechender Finanzkontrollaktivitäten. 
Darüber hinaus garantiert sie die Vereinbarkeit aller Projekte mit den Gemeinschaftspolitiken wie z.B. Querschnittsziele, Beihilfekontrolle, Umweltschutz, öffentliches Auftragswesen und wacht über die Einhaltung aller Publizitätsvorschriften nach Artikel 48 VO (EU) 2021/1060. 
Zur strukturierten Durchführung der Förderung erstellt sie Verwaltungs- und Kontrollsysteme und Prüfpfade für die Verwaltungsverfahren sowie Verfahrensvorschriften nach Artikel 69 VO (EU) 2021/1060 zur Verfügbarkeit der Belege und Einhaltung der Aufbewahrungsfristen. Außerdem stellt sie die sachlich gebotene Trennung von Funktionen, Fachaufsicht und Steuerung der Bewilligungsbehörden sicher.

Der Aufgabenbereich „Rechnungsführung“ wurde gem. Artikel 76 VO (EU) 2021/1060 in die Verwaltungsbehörde integriert.

Prüfbehörde

Aufgaben der Prüfbehörde nimmt die Kontrollstelle EU-Fonds (KEUF), ansässig beim Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft des Saarlandes, wahr.

Sie gewährleistet das effektive Funktionieren des Verwaltungs- und Kontrollsystems für das Programm und stellt sicher, dass Vorhaben anhand geeigneter Stichproben im Hinblick auf die geltend gemachten Ausgaben geprüft werden.  
Außerdem organisiert sie die Vorlage einer Prüfstrategie binnen neun Monaten nach Genehmigung des Programms an die Kommission, die insbesondere Aussagen zu den prüfenden Stellen, Methoden und Zeitplan der Prüfungen enthalten. Sie erstattet der Kommission zum 31.12. einen jährlichen Kontrollbericht, der die Ergebnisse der Prüfungen des vorangegangenen Zwölfmonatszeitraum enthält.
Auf der Basis eigener Kontrollen und Prüfungen beurteilt sie, ob das Verwaltungs- und Kontrollsystem wirksam funktioniert, um so die Richtigkeit der Ausgabenerklärung an die Kommission zu garantieren. Zuletzt garantiert sie, dass internationale Prüfstandards bei den Prüfungen berücksichtigt werden.

Begleitausschuss

Der Begleitausschuss hat gem. Artikel 38 VO (EU) 2021/1060 insbesondere die Aufgaben, innerhalb von 6 Monaten nach Genehmigung des Programms relevante Kriterien für die Auswahl der kofinanzierten Vorhaben zu prüfen und anzunehmen und anhand von Unterlagen und Berichten der Verwaltungsbehörde regelmäßig die Fortschritte bei der Umsetzung der spezifischen Ziele des Programms zu bewerten und gem. Artikel 40 VO (EU) 2021/1060 zu prüfen.

Geschäftsordnung des Begleitausschusses zur Durchführung des Programms Europäischer Sozialfonds Plus Saarland 2021-2027 im Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“

Kontakt im Ministerium

Referat F/2
Verwaltungsbehörde Europäischer Sozialfonds

Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken