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Grundlagen der Kohäsionspolitik

Der mehrjährige Finanzrahmen, Investitionsschwerpunkte und Kernziele

Anfang Mai 2018 hat die EU-Kommission ihre Vorschläge für den langfristigen Haushaltsplan, den sogenannten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), und die Verordnungsvorschläge für den neuen europäischen Rechtsrahmen der EU-Strukturfonds für die kommenden sieben Jahre vorgelegt. Durch die Corona-Pandemie mussten die bisherigen Pläne angepasst werden. Im Mai 2020 legte die EU-Kommission deshalb einen überarbeiteten MFR-Vorschlag und angepasste Verordnungsvorschläge vor. Im Dezember 2020 wurde der MFR vom Rat der Europäischen Union einstimmig auf Grundlage des Vorschlags der EU-Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments erlassen.

Der mehrjährige Finanzrahmen

Mit dem neuen MFR legt die Europäische Union ihre Ausgabenschwerpunkte für den Zeitraum von 2021 bis 2027 fest. Dabei müssen nicht nur die bereits bestehenden Handlungsfelder berücksichtigt werden. Es gibt zahlreiche zusätzliche Herausforderungen, die ein gemeinschaftliches europäisches Handeln verlangen, z. B. in den Bereichen Klimapolitik, Migration, innere und äußere Sicherheit oder Verteidigung. Die Verordnung sieht einen langfristigen Haushalt von 1.074,3 Mrd. Euro vor. Zusätzlich stehen 750 Milliarden für das Aufbauinstrument  „Next Generation EU“ zur Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Krise bereit.

Investitionsschwerpunkte und Kernziele

Die EU-Kommission hat im Mai 2018 ihre Verordnungsvorschläge für den neuen europäischen Rechtsrahmen für die EU-Strukturfonds in der Förderperiode 2021-2027 veröffentlicht, die im Januar und Mai 2020 nochmals angepasst wurden. Demnach soll es ein einheitliches Regelwerk für sieben EU-Fonds geben: den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+), den Kohäsionsfonds und den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, den Asyl- und Migrationsfonds, den Fonds für die innere Sicherheit und das Instrument für Grenzmanagement und Visa (Dachverordnung). Mit fondsspezifischen Verordnungen sollen bestimmte Vorschriften ergänzt werden, um die Besonderheiten der jeweiligen Fonds zu berücksichtigen.

An welchen Kriterien werden die Investitionen bemessen?

Das Hauptziel der europäischen Kohäsionspolitik ist weiterhin die Verringerung von Einkommens- und Wachstumsunterschieden zwischen den Regionen. Das wichtigste Kriterium für die Verteilung der Mittel ist das Bruttoinlandsprodukt Pro-Kopf. Neue Kriterien wie Jugendarbeitslosigkeit, niedriger Bildungsstand, Klimawandel und die Aufnahme und Integration von Migranten sollen dazu beitragen, eine noch bedarfsgerechtere Förderung zu ermöglichen. Um bestehende Wirtschaftsreformen in den Mitgliedstaaten zu unterstützen und ein wachstumsfreundliches Umfeld in Europa zu schaffen, plant die EU-Kommission, die Kohäsionspolitik künftig stärker mit dem Europäischen Semesterprozess zu verknüpfen. So sollen die länderspezifischen Empfehlungen wesentlicher Bestandteil der Planung und Umsetzung von Strukturfondsprogrammen sein.

Inhaltlich werden die Investitionen an fünf Zielen ausgerichtet:

1. ein intelligenteres Europa durch Innovation, Digitalisierung, wirtschaftlichen Wandel sowie Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen

2. ein grüneres, CO2-freies Europa, das das Übereinkommen von Paris umsetzt und in die Energiewende, in erneuerbare Energien und in den Kampf gegen den Klimawandel investiert

3. ein stärker vernetztes Europa mit strategischen Verkehrs- und Digitalnetzen

4. ein sozialeres Europa, das die europäische Säule sozialer Rechte umsetzt und hochwertige Arbeitsplätze, Bildung, Kompetenzen, soziale Inklusion und Gleichheit beim Zugang zu medizinischer Versorgung fördert

5. ein bürgernäheres Europa durch Unterstützung lokaler Entwicklungsstrategien und nachhaltiger Stadtentwicklung in der gesamten EU