Informationen zum Antragsverfahren und Projektumsetzung
ESF+ Fördermaßnahmen im Bereich "Arbeitsmarktförderung"
Ablauf der Antragstellung
Im Bereich der Zwischengeschalteten Stelle F/3 (MASFG) werden potenzielle Begünstigte im Rahmen von Zuwendungsverfahren ausgewählt, die zeitlich befristet und trägeroffen durchgeführt werden (nach den Vorschriften der Haushaltsordnung des Saarlandes, LHO).
Die Zwischengeschaltete Stelle F/3 berät die potenziell Begünstigen bereits im Vorfeld der Antragstellung über die Bedingungen einer Förderung durch den ESF+. Die erforderlichen Formulare und Unterlagen werden dem Antragsteller auf Anforderung per Mail zur Verfügung gestellt.
In einem ersten Schritt ist ein Kurzantrag auszufüllen. Der Kurzantrag wird von den Antragstellenden vor Maßnahmebeginn in Papierform auf dem Postweg bei der Zwischengeschalteten Stelle F/3 eingereicht.
Nach Eingang wird der Kurzantrag auf grundsätzliche Zuschussfähigkeit überprüft. Sofern die Prüfung vor Beginn der Durchführungszeit der Maßnahme nicht abgeschlossen ist und die Zuschussfähigkeit nicht infrage steht, ist die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn schriftlich zu erteilen. Unterbleibt die schriftliche Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn, sind die Voraussetzungen zur Förderung nicht mehr gegeben.
Mit der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erhalten die Antragstellenden von der Zwischengeschalteten Stelle F/3 die Zugangsdaten für den Langantrag, der elektronisch im Webportal des Fördermittelinformationssystems zur Umsetzung des ESF+ im Saarland bereitgestellt wird.
Der Langantrag wird von den Antragstellenden im Webportal elektronisch ausfüllt, ausgedruckt und mit ergänzenden Unterlagen in Papierform bei der Zwischengeschalteten Stelle F/3 eingereicht. Zum Langantrag gehören die Projektkonzeption, die Personalliste, Kosten- und Finanzierungspläne, Kofinanzierungsnachweise sowie ein Unterschriftsblatt, mit den die Antragsteller eine Reihe von Erklärungen zur beantragten Förderung abgibt. Alle einzureichenden Unterlagen sind auf einer Checkliste zur Antragsstellung für die potenziellen Begünstigen zusammengefasst.
Die Antragsprüfung durch die Zwischengeschaltete Stelle F/3 umfasst folgende Aspekte:
1. Inhaltliche Übereinstimmung mit dem ESF+-Programm und den Projektauswahlkriterien
2. Formale und inhaltliche Übereinstimmung mit den nationalen Fördergrundsätzen/Richtlinien
3. Vollständigkeit und Validität der Teilnehmer-Daten bzw. Unternehmensdaten
4. Überprüfung inwieweit Vergaberecht Anwendung findet
5. Überprüfung der Zuschussfähigkeit der Ausgaben gemäß den nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben
6. Prüfung der Projektfinanzierung
Nach abgeschlossener, positiver Prüfung des Antrags ergeht ein Zuwendungsbescheid an die Antragsteller.
Für weitergehende Informationen zum Antragsverfahren sowie zu den Bedingungen einer Förderung durch den ESF+ können sich potenzielle Begünstigte direkt mit der Zwischengeschalteten Stelle F/3 in Verbindung setzen.
Downloads
Fördergrundsätze - Landesarbeitsmarktprogramm „Frauen in Arbeit – Familien stärken“
Grundsätze zur Förderung von langzeitarbeitslosen Erwachsenen mit Vermittlungshemmnissen
Fördergrundsätze - Landesprogramm "Jugend in Arbeit"
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Besondere Nebenbestimmungen für ESF+ kofinanzierte Zuwendungen (BNBest-ESF+)
Kontakt im Ministerium
Christoph Klos
Referatsleiter F3 - Arbeitsmarktförderung
Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken
ESF-Fördermaßnahmen in den Bereichen „Berufliche Erstausbildung, Förderung von Weiterbildung und Qualifizierung“
Ablauf der Antragstellung
In der neuen Förderperiode 2021-2027 werden im Bereich der Zwischengeschalteten Stelle F/6 (MWIDE) die Zuwendungsempfänger in allen Fördermaßnahmen im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ermittelt.
Die Aufrufe zur Einreichung von Interessenbekundungen werden mitsamt den entsprechenden Informationen und einzureichenden Unterlagen auf dem Internetportal des ESF+ im Saarland veröffentlicht. Darüber hinaus werden Informationen an die Pressestellen von Printmedien weitergeleitet und im Bereich der Internet-Pressepublikationen des MASFG und MWIDE auf die Ausschreibung hingewiesen.
Die im Rahmen des Interessenbekundungsverfahren ausgewählten Bewerber erhalten im Anschluss an das Verfahren eine Information über die erfolgreiche Bewerbung mit der Aufforderung, einen entsprechenden Zuwendungsantrag nach Maßgabe eines von der Zwischengeschalteten Stelle F/6 zur Verfügung gestellten Formblatts einzureichen.
Für weitergehende Informationen zu den Interessenbekundungsverfahren, Antragsverfahren sowie zu den Bedingungen einer Förderung durch den ESF+ können sich potenzielle Begünstigte direkt mit der Zwischengeschalteten Stelle F/6 in Verbindung setzen.
Downloads
Besondere Nebenbestimmungen für ESF+ kofinanzierte Zuwendungen (BNBest-ESF+)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Kontakt im Ministerium
Beate Sehn
Referatsleiterin F/6: Aus- und Weiterbildung, Fachkräftesicherung
Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken