Thema: Arbeit
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit | Förderangebote, Wirtschaft

Informationen zum Antragsverfahren und Projektumsetzung

ESF-Fördermaßnahmen im Bereich „Arbeitsmarktförderung“

Ablauf der Antragsstellung

Im Bereich der Zwischengeschalteten Stelle C/3 werden potentielle Begünstigte im Rahmen von Zuwendungsverfahren ausgewählt, die laufend oder zeitlich befristet und trägeroffen durchgeführt werden (nach den Vorschriften der Haushaltsordnung des Saarlandes, LHO).

Die Zwischengeschaltete Stelle C/3 berät die potenziell Begünstigen bereits im Vorfeld der Antragstellung über die Bedingungen einer Förderung durch den ESF. Die erforderlichen Formulare und Unterlagen werden dem Antragsteller auf Anforderung per Mail zur Verfügung gestellt.

In einem ersten Schritt ist ein Kurzantrag auszufüllen. Der Kurzantrag wird vom Antragsteller vor Maßnahmebeginn in Papierform auf dem Postweg oder per Fax bei der Zwischengeschalteten Stelle C/3 eingereicht.

Nach Eingang wird der Kurzantrag auf grundsätzliche Zuschussfähigkeit überprüft. Sofern die Prüfung vor Beginn der Durchführungszeit der Maßnahme nicht abgeschlossen ist und die Zuschussfähigkeit nicht infrage steht, ist die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn schriftlich zu erteilen. Unterbleibt die schriftliche Zu-stimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn, sind die Voraussetzungen zur Förderung nicht mehr gegeben.

Mit der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn erhält der Antragsteller von der Zwischengeschalteten Stelle C/3 die Zugangsdaten für den Langantrag, der elektronisch im Webportal des Fördermittelinformationssystems zur Umsetzung des ESF im Saarland bereitgestellt wird.

Der Langantrag wird vom Antragsteller im Webportal elektronisch ausfüllt, ausgedruckt und mit ergänzenden Unterlagen in Papierform bei der Zwischengeschalteten Stelle C/3 eingereicht. Zum Langantrag gehören die Projektkonzeption, die Personalliste, Kosten- und Finanzierungspläne, Kofinanzierungsnachweise sowie ein Unterschriftsblatt, mit dem der Antragsteller eine Reihe von Erklärungen zur beantragten Förderung abgibt. Alle einzureichenden Unterlagen sind auf einer Checkliste zur Antragsstellung für die potentiellen Begünstigen zusammengefasst.

Die Antragsprüfung durch die Zwischengeschaltete Stelle C/3 umfasst folgende Aspekte:

1.     Inhaltliche Übereinstimmung mit dem ESF-OP und den Projektauswahlkriterien

  • Zuordnung zu einer Prioritätsachse
  • Zuordnung zu einer Investitionspriorität
  • Zuordnung zu einem spezifischen Ziel
  • Angaben zur Berücksichtigung der Querschnittsziele „Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern“, „Förderung der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ sowie „Förderung von Nachhaltigkeit“

2.     Formale und inhaltliche Übereinstimmung mit den nationalen Fördergrundsätzen/Richtlinien

3.     Vollständigkeit und Validität der Teilnehmer-Daten bzw. Unternehmensdaten

4.     Überprüfung inwieweit Vergaberecht Anwendung findet

5.     Überprüfung der Zuschussfähigkeit der Ausgaben gemäß den nationalen und gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben

6.     Prüfung der Projektfinanzierung

Nach abgeschlossener, positiver Prüfung des Antrags ergeht ein Zuwendungsbescheid an den Antragsteller.

Für weitergehende Informationen zum Antragsverfahren sowie zu den Bedingungen einer Förderung durch den ESF können sich potentielle Begünstigte direkt  mit der Zwischengeschalteten Stelle C/3 in Verbindung setzen.

Downloads

Fördergrundsätze für ESF-kofinanzierte Zuwendungen

Fördergrundsätze "Soziale Arbeit in den staatlichen Berufsbildungszentren im Saarland"

Fördergrundsätze des Förderprogramms "Frauen in Arbeit"

Regeln zur Zuschussfähigkeit von Ausgaben

Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung

Besondere Nebenbestimmungen für ESF-kofinanzierte Zuwendungen

Kontakt im Ministerium

Marita Kuhn
Referatsleiterin F/3: Arbeitsmarktförderung

Franz-Josef-Röder-Straße 23
66119 Saarbrücken

ESF-Fördermaßnahmen in den Bereichen „Berufliche Erstausbildung, Förderung von Weiterbildung und Qualifizierung“

Ablauf der Antragsstellung

In der aktuellen Förderperiode 2014-2020 werden im Bereich der Zwischengeschalteten Stelle F/6 (vorm. E/4) die Zuwendungsempfänger in allen Fördermaßnahmen im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens ermittelt. 

Die Aufrufe zur Einreichung von Interessenbekundungen werden mitsamt den entsprechenden Informationen und einzureichenden Unterlagen auf dem Internetportal des ESF im Saarland veröffentlicht. Darüber hinaus werden Informationen an die Pressestellen von Printmedien weitergeleitet und im Bereich der Internet-Pressepublikationen des MWAEV auf die Ausschreibung hingewiesen. 

Die im Rahmen des Interessenbekundungsverfahren ausgewählten Bewerber erhalten im Anschluss an das Verfahren eine Information über die erfolgreiche Bewerbung mit der Aufforderung, einen entsprechenden Zuwendungsantrag nach Maßgabe eines von der Zwischengeschalteten Stelle F/6 zur Verfügung gestellten Formblatts einzureichen. 
Für weitergehende Informationen zu den Interessenbekundungsverfahren, Antragsverfahren sowie zu den Bedingungen einer Förderung durch den ESF können sich potentielle Begünstigte direkt mit der Zwischengeschalteten Stelle F/6 in Verbindung setzen.

Downloads

Förderprogramm Ausbildung jetzt: Aufruf zur Einreichung von Interessenbekundungen

Förderprogramm Ausbildung jetzt: Antrag zur Interessenbekundung

Fördergrundsätze für den Bereich "Berufliche Erstausbildung", Förderprogramm Ausbildung jetzt

Fördergrundsätze für den Bereich "Weiterbildung"

Richtlinie zur Umsetzung des Förderprogramms Kompetenz durch Weiterbildung - KdW

Weitere Infos zu den Programmen

Kompetenz durch Weiterbildung - KdW

Ausbildung jetzt

Direkt zum Programm Weiterbildungsberatung Saarland - WBB

Kontakt im Ministerium

Beate Sehn
Referatsleiterin F/6: Aus- und Weiterbildung, Fachkräftesicherung

Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken