Thema: Arbeit
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit | Förderangebote

Allgemeines zum ESF

1. Januar 2015 startet im Saarland die neue Förderperiode für den Europäischen Sozialfonds (ESF). Der um ein Jahr durch erheblich verzögerte Entscheidungsprozesse nach hinten versetzte Start der Förderperiode 2014–2020 schließt nahtlos an die ebenfalls um ein Jahr verschobene Förderperiode 2007–2013 an.

Insgesamt können in sieben Jahren demzufolge rund 148 Mio. Euro zur Förderung von Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel, die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und Armut sowie für lebenslanges Lernen ausgegeben werden. Damit können bewährte Förderlinien weitergeführt und -entwickelt werden, und auch neue Ideen erhalten in der Förderung eine Chance.
Entsprechend der europäischen Wachstums- und Beschäftigungsstrategie „Europa 2020“ für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum basiert der ESF im Saarland in den kommenden Jahren auf drei zentralen Zielen (Prioritätsachsen), die von der Europäischen Union vorgegeben sind:

a) Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung
b) Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der Armut
c) Investitionen in Bildung und lebenslanges Lernen

Hauptzielgruppen sind benachteiligte Frauen, junge Menschen, ältere Menschen über 55 Jahren, Menschen mit Migrationshintergrund sowie Erwerbstätige aus Klein- und mittleren Unternehmen (KMU), die in besonderem Maße dem strukturellen Wandel unterliegen. 

Was ist der ESF?

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Finanzinstrument der EU für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik sowie für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen sowie den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt in der EU zu verbessern. Der ESF trägt zur Steigerung der Beschäftigungschancen bei, unterstützt Menschen bei der Ausbildung und Qualifizierung, fördert Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und stärkt die soziale Eingliederung benachteiligter Gruppen. Dafür stellt der ESF den Mitgliedsstaaten bereits seit 1957 Finanzmittel zur Verfügung.

Der ESF gehört neben dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und dem Kohäsionsfonds zu den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union. Ihr Ziel ist es, den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt ("Kohäsion") in Europa zu festigen und die wirtschaftliche Entwicklung in sämtlichen EU-Ländern zu unterstützen.

In der aktuellen Förderperiode, die von 2014 bis 2020 reicht, orientiert sich die Förderung aus den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI) eng an der Strategie Europa 2020 für Wachstum und Beschäftigung.

Wer wird gefördert?

Finanzielle Mittel aus dem ESF können öffentliche Verwaltungen, Nichtregierungsorganisationen, Wohlfahrtsverbände sowie Sozialpartner erhalten, die im Bereich Beschäftigung und soziale Eingliederung aktiv sind. Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen können ESF-Fördermittel beantragen, indem sie sich auf einen aktuellen Projektaufruf bewerben oder einen Antrag in einem Förderprogramm stellen. Die Vergabe richtet sich nach Kriterien, die im Operationellen Programm sowie in den einzelnen Fördergrundsätzen bzw. Förderrichtlinien festgelegt sind.

Privatpersonen können keinen Förderantrag stellen. Sie profitieren über ihre Teilnahme an ESF-geförderten Projekten und Förderprogrammen.

Was wird gefördert?

Der ESF fördert einen starken Arbeitsmarkt. Deshalb beteiligt er sich an der Finanzierung von Maßnahmen, die die Beschäftigungs- und Bildungschancen der Menschen im Saarland erhöhen und Armut sowie Diskriminierung bekämpfen.

Wie wird gefördert?

Mögliche Auswahlverfahren sind im Operationellen Programm unter dem Gliederungspunkt „2.A.6.2 Leitgrundsätze für die Auswahl von Vorhaben“ und in den Projektauswahlkriterien beschrieben. Demzufolge können Vorhaben ausgewählt werden aufgrund

  • öffentlicher Aufrufe oder Interessensbekundungsverfahren zur Einreichung von Vorschlägen für Fördervorhaben;
  • von Zuwendungsverfahren, die laufend oder zeitlich befristet und trägeroffen durchgeführt werden.

Aufrufe oder Interessenbekundungsverfahren werden auch auf der ESF-Homepage veröffentlicht. Projekte werden anhand von Auswahlkriterien ausgewählt und von den Projektträgern umgesetzt.

Der ESF gewährt keine Vollfinanzierung von Maßnahmen, sondern beteiligt sich in der Regel mit bis zu 50 % an den Gesamtkosten eines Vorhabens („Kofinanzierung"). Die restlichen Mittel steuern andere öffentliche oder private Finanzierungsquellen bei.

Wer ist für den ESF im Saarland zuständig?

Die Verwaltungsbehörde und die Zwischengeschalteten Stellen sind für die Umsetzung, die Abwicklung der Förderungen und die Mittelvergabe an so genannte Maßnahmenträger verantwortlich. Verwaltungsbehörde ist das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit (MASFG). Für die operative Umsetzung des ESF werden verantwortliche Zwischengeschaltete Stellen festgelegt, durch die die Vergabe von Förderungen erfolgt. Als Zwischengeschaltete Stellen gelten das Referat F/3 „Arbeitsmarktförderung“ und das Referat F/6 „Berufliche Erstausbildung, Förderung von Weiterbildung und Qualifizierung“ (MWIDE).

Ziele des ESF

Der ESF im Saarland fördert Maßnahmen in fünf Zielen, die in drei Schwerpunkte (Prioritätsachsen) untergliedert sind:

a) Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte
b) Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung
c) Investition in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen

Die ausführliche Planung von Zielen und Strategie des saarländischen ESF finden Sie im Operationellen Programm. 

Operationelles Programm

Dem Saarland stehen von 2014 bis 2020 knapp 74 Mio. Euro für ESF-Interventionen zur Verfügung. Grundlage für die Verwendung dieser Mittel ist das Operationelle Programm (OP) des Landes. Das OP ist das zentrale Planungsdokument für die gesamte Förderperiode. Es gibt die Ziele und strategischen Rahmenbedingungen für die Verwendung der Mittel vor und bedarf der Zustimmung der Europäischen Kommission.

An der Erarbeitung des Programms beteiligten sich zahlreiche Akteure auf Landesebene, wie die Fachressorts der beteiligten Ministerien, die Wirtschafts- und Sozialpartner sowie Vertretungen der Zivilgesellschaft. Auf diese Weise flossen vielfältige Kompetenzen, Erfahrungen und ein breites Interessenspektrum in den ESF-Planungsprozess ein.

Sozioökonomische Analyse und Stärken-Schwächen-Analyse    

Die gemeinsam von den Verwaltungsbehörden ESF, EFRE und ELER in Auftrag gegebene sozioökonomische Analyse und die fondsspezifische Stärken-Schwächen-Analyse bilden die Basis für das OP des ESF: Neben den Rahmenbedingungen auf europäischer, nationaler und Landeseben leiten sich aus ihnen die aktuellen Handlungsbedarfe und zentralen Herausforderungen ab und darauf aufbauend die Strategie des OP, die spezifischen Ziele und die Förderaktivitäten.