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20. Integrationsministerkonferenz

Saarland setzt sich für Integration durch Sprachförderangebote des Bundes ein

Unter dem Motto „Zusammen leben – zusammen arbeiten“ standen die chancengerechte Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte in allen gesellschaftlichen Bereichen sowie ihre Integration in den Arbeitsmarkt im Mittelpunkt der 20. Integrationsministerkonferenz (IntMK), die am 23. und 24. April 2025 in Göttingen unter dem Vorsitz von Niedersachsen stattfand.

Gemeinsam wurde die Göttinger Erklärung „Erfolgreiche Integrationspolitik erfordert Weitsicht und konsequentes Handeln“ verabschiedet.

Das Saarland, vertreten durch die Staatssekretärin für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit, Bettina Altesleben, setzte sich zusammen mit allen Ländern in einem Antrag besonders für eine nachhaltige, bedarfsgerechte und finanziell abgesicherte Integration durch solide und verlässliche Sprachförderangebote des Bundes ein.

Staatssekretärin Altesleben: „Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Deshalb müssen die Sprachförderangebote des Bundes, dazu zählen die Integrations- und Berufssprachkurse, solide und verlässlich gestaltet werden. Dass die Integrationskurse aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung der Bundesregierung nur für die erste Jahreshälfte finanziell abgesichert sind, ist nicht hinnehmbar. Auch für die zweite Jahreshälfte ist eine bedarfsgerechte und auskömmliche Finanzierung der Integrationskurse erforderlich. Zudem geht die fünfte Änderung der Integrationskursverordnung mit bedenklichen Änderungen einher, welche eine Einschränkung von Wiederholungsmöglichkeiten der Integrationskurse, insbesondere auch für vulnerable Personengruppen wie Menschen mit Behinderung, die Streichung zielgruppenspezifischer Kursangebote (Eltern-, Frauen- und Jugendintegrationskurse) und den Wegfall der Fahrtkostenzuschüsse für bestimmte Personengruppen vorsieht. Unser Ziel muss es sein, Integration nachhaltig, bedarfsgerecht und finanziell abzusichern.“

Das Saarland hat sich darüber hinaus in einem Antrag für einen im Aufnahmeprozess frühzeitigen Einsatz bundesweit standardisierter digitaler Tools zur Kompetenzfeststellung bei Zugewanderten mit non-formalen und informell erworbenen Kompetenzen ausgesprochen.

Staatssekretärin Altesleben: „Um die Arbeitsmarktchancen von Zugewanderten mit non-formalen und informell erworbenen Kompetenzen zu beschleunigen, bedarf es bereits frühzeitig im Aufnahmeprozess eines niedrigschwelligen Instruments zur Orientierungshilfe in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung oder Beschäftigung. Hierbei könnten seit längerem für das Aufnahmeprozedere entwickelte und standardisierte digitale EU-Instrumente zur Erstellung von Kompetenzprofilen für Drittstaatsangehörige wie das „EU Skills Profile Tool for Third Country Nationals“ zum Einsatz kommen. Damit kann ein Beitrag geleistet werden, Kompetenzbilanzierungen für sowohl non-formale und informelle als auch formale Bildungsergebnisse insbesondere für Arbeitgeber, die Arbeitsverwaltung und Beratungsangebote bundes- und europaweit vergleichbar zu dokumentieren. Die Kompetenzbilanzierungen könnten dabei für eine Erstberatung der Arbeitsverwaltung im Rahmen der Aufnahmeabläufe vor Ort (z. B. in Erstaufnahmeeinrichtungen) direkt nutzbar gemacht werden.“

Des Weiteren unterstützte das Saarland als mitantragstellendes Land im Rahmen der 20. Integrationsministerkonferenz u. a. Anträge zum Ausbau resilienter Integrationsinfrastrukturen in Deutschland, zur bedarfsgerechten Finanzierung der Migrationsberatung für Erwachsene (MBE), zur Verbesserung der Arbeitsmarktteilhabe zugewanderter Frauen sowie zur Schaffung niederschwelliger Ansätze in der beruflichen Kompetenz- und Qualifikationsfeststellung.

„Bereits in der 19. Integrationsministerkonferenz hat sich das Saarland gemeinsam mit den mitantragstellenden Ländern Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein für die Beschleunigung der Anerkennung in nicht-reglementierten Berufen durch die Einführung eines allgemeinen Qualifikationsnachweises eingesetzt. Auch zur 20. Integrationsministerkonferenz möchte ich erneut die erforderliche Weiterentwicklung vorhandener Feststellungsinstrumente herausstellen, die sowohl die Berufsanerkennung mit ihrem bislang verfolgten Prüfmaßstab der Gleichwertigkeit als auch niedrigschwellige Ansätze betrifft“, betont Staatssekretärin Altesleben.

Hintergrundinformationen

Die Integrationsministerkonferenz (IntMK) ist ein Gremium der freiwilligen Zusammenarbeit der Bundesländer auf dem Gebiet der Integration. Sie berät und beschließt über grundsätzliche und länderübergreifende Angelegenheiten der Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte. Außerdem koordiniert und fördert sie den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen den Ländern.

Mitglieder der IntMK sind die für die Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder. Die Konferenz koordiniert seit 2007 die Integrationspolitik der Länder und fördert den Austausch von Informationen und Erfahrungen.

Der Vorsitz der Konferenz wechselt jeweils zum 1. Juli des Jahres in alphabetischer Reihenfolge. In diesem Jahr wurde die Konferenz vom Vorsitzland Niedersachsen ausgerichtet.

Weitere Informationen stehen im Internet zur Verfügung: https://www.integrationsministerkonferenz.de/

Medienansprechpartner

Auf dem Bild ist die Pressesprecherin des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit Sandy Stachel zu sehen.

Sandy Stachel
Pressesprecherin

Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken

Saarland-Markenzeichen mit der Regierungswortmarke des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit