Tarifverträge für Wach- und Sicherheitspersonal allgemeinverbindlich
Der aktuelle Tarifvertrag für die Beschäftigten im Sicherheitsgewerbe wurde von Arbeitsminister Magnus Jung mit Wirkung vom 1. Januar 2024 für allgemeinverbindlich erklärt.
Der Arbeitsminister folgt mit dieser Entscheidung der Empfehlung des saarländischen Tarifausschusses. Die Regelungen des Tarifvertrages gelten damit auch für die nichtorganisierten Beschäftigten und Arbeitgeber in der Branche. „Damit wird der jeweiligen Qualifikation der Beschäftigten in der gesamten Branche Rechnung getragen“
, erklärt Minister Magnus Jung.
Die Einsatzbereiche gewerblicher Bewachungsunternehmen und auch die Anforderungen an die Beschäftigten haben in den letzten Jahren ständig zugenommen. Durch annehmbare Lohnbedingungen soll gewährleistet werden, zuverlässiges Wachpersonal in sensiblen Bereichen zu beschäftigen. Der vorgelegte Tarifvertrag enthält Entgeltregelungen für unterschiedliche Tarifgruppen mit tätigkeitsbezogenen Lohnunterschieden.
Die Stundenlöhne liegen aktuell zwischen 13,90 Euro und 17,64 Euro rückwirkend ab dem 1. Januar 2024. Eine Steigerung ab 1. Januar 2025 ist ebenfalls vereinbart. Die Ausbildungsvergütungen betragen derzeit in den drei Ausbildungsjahren 950, 1.025 und 1.100 Euro monatlich. Sie steigen ab 1. Januar 2025 um jeweils 100 Euro.
„Auf diese Weise erhöht die Sicherheitsbranche ihre Ausbildungsattraktivität und leistet zugleich einen guten Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs“,
so Jung abschließend.
Die erlassenen Verordnungen sind zu finden unter www.saarland.de/tariftreue
Medienansprechpartner
Sandy Stachel
Pressesprecherin
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