Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz: Neue Rechtsverordnung im Gerüstbauhandwerk in Kraft getreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung wird gewährleistet, dass alle im Gerüstbauhandwerk tätigen Beschäftigten bei öffentlichen Aufträgen nach den geltenden Tarifverträgen entlohnt werden und die tariflichen Arbeitsbedingungen erhalten. Diese Maßnahme soll nicht nur die Arbeitsbedingungen verbessern, sondern auch den Wettbewerb im Handwerk fairer gestalten und Dumpinglöhne verhindern.
„Mit der neuen Rechtsverordnung setzt das Saarland seinen Kurs fort, um einen fairen Arbeitsmarkt und eine stärkere Tarifbindung zu fördern, denn gute Arbeit wird hier nicht nur gepredigt, sondern auch gelebt. Faire Löhne und sichere Arbeitsbedingungen sind die Grundlage für ein gerechtes und zukunftsfähiges Arbeitsumfeld“,
so Arbeitsminister Magnus Jung, anlässlich der neuen Rechtsverordnung im Gerüstbauhandwerk, die im Rahmen der Umsetzung des sog. Fairer-Lohn-Gesetzes am 15. Mai in Kraft getreten ist.
Hintergrund:
Die Maßnahme reiht sich in eine Serie von Verordnungen ein, die darauf abzielen, die Arbeitsbedingungen in verschiedenen Branchen zu verbessern und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Die Sozialpartner wirken am Erlass der Rechtsverordnungen mit, indem sie zu deren Entwürfen Stellung nehmen können. Es werden zeitnah Rechtsverordnungen für weitere Branchen folgen.
Eine Übersicht der bereits erlassenen Verordnungen sind zu finden unter www.saarland.de/tariftreue
Medienansprechpartner
Sandy Stachel
Pressesprecherin
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