Tag des alkoholgeschädigten Kindes
Landesdrogenbeauftragte Bettina Altesleben warnt vor den Gefahren von Alkoholkonsum in Schwangerschaft und Stillzeit
In Deutschland kommen laut Schätzungen jährlich 10.000 Kinder mit verschiedenen körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen auf die Welt, die dem Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft geschuldet sind.
Im Saarland sind es ca. 140 Neugeborene im Jahr. Die alkoholbedingten Schädigungen können von Wachstumsstörungen, Hirnschädigungen, Lern- und Sprachproblemen, Ruhelosigkeit und Verhaltensauffälligkeiten hin zu Fehlbildungen reichen. Diese sind jedoch vermeidbar.
Gesundheitsstaatsekretärin und Landesbeauftragte für Drogen und Sucht Bettina Altesleben betont, dass die betroffenen Kinder auch noch als Erwachsene unter den schwerwiegenden Folgen des Alkoholkonsums leiden. Dabei bleibt das Krankheitsbild als solches oft unerkannt, viele erhalten keine oder falsche Diagnosen und daher keine passenden Hilfen.
„Es ist unbedingt notwendig, auf Alkohol während der Schwangerschaft und auch in der Stillzeit zu verzichten. Selbst kleinste Mengen können zu irreparablen Beeinträchtigungen beim ungeborenen Kind führen“, so Altesleben. Vielen sei die verheerende Wirkung des Zellgiftes Alkohol immer noch nicht vollkommen bewusst.
Hintergrund:
Seit dem 09.09.1999 wird am „Internationalen Tag des alkoholgeschädigten Kindes“ in vielen Ländern der Welt auf die Gefahr durch Alkoholkonsum in der Schwangerschaft und die problematische Situation von Kindern und Jugendlichen, die mit einer alkoholbedingten Schädigung auf die Welt gekommen sind, aufmerksam gemacht.
Medienansprechpartner
Koba Krause
Pressesprecherin
Mainzer Straße 34
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