Tarifverträge für Wach- und Sicherheitspersonal allgemeinverbindlich
Der aktuelle Tarifvertrag für die Beschäftigten im Sicherheitsgewerbe wurde von Dr. Magnus Jung für allgemeinverbindlich erklärt. Der Arbeitsminister folgt damit der Empfehlung des saarländischen Tarifausschusses. Die Regelungen des Tarifvertrages gelten damit auch für die nichtorganisierten Beschäftigten und Arbeitgeber in der Branche.
Die Einsatzbereiche gewerblicher Bewachungsunternehmen und damit auch die Anforderungen an die Beschäftigten haben in den letzten Jahren ständig zugenommen. Durch annehmbare Lohnbedingungen soll gewährleistet werden, zuverlässiges Wachpersonal in sensiblen Bereichen zu beschäftigen. Der vorgelegte Tarifvertrag enthält Entgeltregelungen für unterschiedliche Tarifgruppen mit tätigkeitsbezogenen Lohnunterschieden.
Die Stundenlöhne liegen zwischen 13 Euro und 16,50 Euro rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022. Auch die Ausbildungsvergütungen steigen rückwirkend ab Oktober 2022 in den drei Ausbildungsjahren um jeweils 75 Euro auf 850 Euro, 925 und 1.000 Euro monatlich.
Magnus Jung dazu: „Damit wird der jeweiligen Qualifikation der Beschäftigten in der gesamten Branche Rechnung getragen. Die Ausbildungsattraktivität in der Sicherheitsbranche steigt und es wird zugleich ein guter Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs geleistet.“
Weitere Informationen zu den Tarifregelungen unter www.tarifregister.saarland.de
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Koba Krause
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