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Ein weiterer Schritt für mehr faire Löhne im Saarland: Neue Rechtsverordnung für die Vergabe öffentlicher Aufträge im Wach- und Sicherheitsgewerbe

Anfang Februar ist mit der „Verordnung über die zwingenden Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Wach- und Sicherheitsgewerbe eine neue wichtige Rechtsverordnung in Kraft getreten.

Die Umsetzung des Fairer-Lohn-Gesetzes wird auch in 2023 kontinuierlich vorangetrieben. Anfang Februar ist mit der „Verordnung über die zwingenden Arbeitsbedingungen für die Ausführung öffentlicher Aufträge im Wach- und Sicherheitsgewerbe eine neue wichtige Rechtsverordnung in Kraft getreten. Damit werden bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in einer weiteren Branche gesichert faire Tariflöhne an die dort eingesetzten Arbeitnehmer:innen gezahlt.

„Das Saarland setzt unbeirrt seinen eingeschlagenen Weg fort hin zu einem fairen Arbeitsmarkt und zu einer stärkeren Tarifbindung. Gute Arbeit wird hier zu Lande nicht nur propagiert, sondern auch gelebt. Die öffentlichen Auftraggeber gehen hier mit gutem Beispiel voran“, so Arbeitsminister Dr. Magnus Jung.

Die nächsten Rechtsverordnungen zum Fairer-Lohn-Gesetz stehen schon in den Startlöchern. Es ist damit zu rechnen, dass in diesem Jahr jeden Monat neue Rechtsverordnungen in Kraft treten.

Alle bereits erlassenen Verordnungen zur Umsetzung des Fairer-Lohn-Gesetzes sind zu finden unter www.saarland.de/tariftreue

Medienansprechpartner

Koba Krause
Pressesprecherin

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