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Ministerrat stimmt Verwaltungsvereinbarung zur Umsetzung der Förderung von Kinderwunschbehandlungen zu 100.000 Euro stehen im Landeshaushalt zur Verfügung – Förderprogramm soll am 01. Januar 2022 starten

„In Deutschland ist fast jedes zehnte Paar zwischen 25 und 59 Jahren von einem unerfüllten Kinderwunsch betroffen und deshalb auf medizinische Hilfe angewiesen. Die selbst zu finanzierenden Kostenanteile der teuren reproduktionsmedizinischen Behandlungen stellen für viele Paare eine erhebliche Belastung dar. Sie sind unter Umständen ein Hinderungsgrund für die Inanspruchnahme der ärztlichen Leistungen und die Erfüllung ihres Kinderwunsches“, erläutert Sozialministerin Monika Bachmann.

Der Landtag hat im Haushalt für 2021/2022 erstmals Landesmittel in Höhe von 100.000 Euro pro Jahr zur Förderung von Kinderwunschbehandlungen zur Verfügung gestellt. Damit kann auch im Saarland künftig eine Förderung erfolgen. Grundlage für die Umsetzung ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem BMFSFJ. Gefördert werden können nach der Bundesrichtlinie Kinderwunschbehandlungen heterosexueller Paare. Mit einem Ergänzungsprogramm möchte die Landesregierung auch gleichgeschlechtlichen weiblichen Paaren eine finanzielle Unterstützung ermöglichen.

„Wir rechnen derzeit mit ca. 300 Förderanträgen pro Jahr. Die Durchführung des Programms wird durch das Landesamt für Soziales erfolgen. Das Förderprogramm soll im Saarland bereits zum 01.01.2022 starten. Wir setzen uns mit der Verwaltungsvereinbarung dafür ein, dass der sehnliche Wunsch von heterosexuellen wie gleichgeschlechtlichen Paaren nach einem eigenen Kind für möglichst viele in Erfüllung gehen kann. Ich freue mich als Familienministerin daher sehr, dass der Ministerrat der Vereinbarung heute zugestimmt hat“, betont Monika Bachmann abschließend.

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Kerber Manuel
Pressesprecher

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