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Digitalisierungszuschuss für Vereine und Verbände  in der Kinder- und Jugendhilfe auch in 2021 abrufbar

Der Digitalisierungszuschuss in Höhe von bis zu 600 Euro für Träger von Jugendmaßnahmen steht auch in diesem Jahr nochmal zur Verfügung.

Bereits im vergangenen Jahr hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie einen Digitalisierungszuschuss in Höhe von bis zu 600 Euro für Träger von Jugendmaßnahmen aufgelegt, um diese vor Ort und in der Umsetzung digitaler Begegnungsformate zu unterstützen. „Diesen Digitalisierungszuschuss stellen wir auch in diesem Jahr im Rahmen einer nachhaltigen Förderung und im Zuge der Digitalisierungsstrategie zur Verfügung“, so Ministerin Bachmann.

Die Ministerin appelliert an alle Verbände, Vereine und Träger sowie deren ehrenamtlichen und hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Zuschuss bislang noch nicht in Anspruch genommen haben, dies noch bis Ende 2021 zu tun. Der Antrag kann von jedem Träger gestellt werden, dessen Maßnahme in der Kinder- und Jugendarbeit in den letzten zwei Jahren vom Land bezuschusst wurde.

Mit dem Digitalisierungszuschuss können die Träger zum Beispiel IT Hard- oder Software anschaffen oder Vorhandenes ergänzen beziehungsweise aktualisieren. Sowohl im Rahmen von Bildungs- und Freizeitmaßnahmen als auch bei anderen Maßnahmen unterstützt das Sozialministerium somit die Träger dabei, zusätzliche Kommunikationsmöglichkeiten zu schaffen.

Die Förderung erfolgt im Rahmen der Richtlinie zum Digitalisierungszuschuss. Das Antragsformular sowie die Richtlinie erhalten Sie auf Anfrage (landesjugendamt@soziales.saarland.de) beim Landesjugendamt.

Medienansprechpartner

Kerber Manuel
Pressesprecher

Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken

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