Einsatz von Masken im Bereich der Pflege in den Krankenhäusern
Das saarländische Gesundheitsministerium kann bezüglich eingesetzter Masken im Pflegebereich keine Vorgaben machen.
„Ich möchte betonen, dass das saarländische Gesundheitsministerium bezüglich eingesetzter Masken im Pflegebereich, so wie behauptet, keine Vorgaben machen kann. Hierfür ist der Arbeitsschutz zuständig. Die saarländischen Krankenhausträger halten sich hierbei an die Empfehlungen des RKI. Personal, das mit Personen mit Covid-19-Infektions-Verdacht oder bestätigter Infektion arbeitet, je nach Tätigkeit, mindestens mit FFP 2 Masken, um einen ausreichenden Infektionsschutz zu gewährleisten“, erklärt Gesundheitsministerin Monika Bachmann.
Das saarländische Gesundheitsministerium steht im Rahmen einer Koordinierungsgruppe wöchentlich im Austausch mit den Krankenhäusern. „Der wöchentliche Austausch dient dazu, bestmögliche Lösungen angesichts der aktuellen Lage gemeinsam zu erörtern und sich über den aktuellen Stand der Dinge auszutauschen. Während der Pandemie ist eine enge Zusammenarbeit unerlässlich“, so Bachmann abschließend.
Medienansprechpartner
Kerber Manuel
Pressesprecher
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