Grundsteuerreform

Fachfragen aus dem Bereich der Katasterverwaltung

Flyer der Adressen, Öffnungszeiten, Kontaktdaten Flyer der Adressen, Öffnungszeiten, Kontaktdaten
Foto: LVGL Saarland

Bei Fragen zu den Liegenschaftsangaben im Rahmen der Grundsteuerreform erreichen Sie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter der Nummer 0681 9712 401

 

Bei Fragen zu den Bodenrichtwerten wenden Sie sich bitte an den örtlich zuständigen Gutachterausschuss. Über diesen Link gelangen Sie zu den Telefonnummern der Gutachterausschüsse:

https://geoportal.saarland.de/article/Grundsteuer/


Bei allgemeinen Fragen zur Grundsteuerreform wenden Sie sich bitte an die Hotline der Finanzverwaltung. Über diesen Link gelangen Sie zur Finanzverwaltung:

https://www.saarland.de/mfw/DE/portale/steuernundfinanzaemter/Grundsteuerreform/Grundsteuerreform_node.html

FAQ

Meine Flurstücke befinden sich in einem Flurbereinigungsverfahren, was ist zu beachten?

Die Zuordnung der Flurstücke zu den Grundsteueraktenzeichen und damit zu den Adressaten der Anschreiben erfolgt durch das Finanzamt. Insbesondere im Zusammenhang mit Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz sind viele Eigentumswechsel noch nicht durch das Finanzamt nachvollzogen worden.

Bezüglich Ihrer Frage, wie Sie in diesem Fall die Grundsteuererklärung in ELSTER korrekt angeben wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt

Für Grundbesitz in den Landkreisen Merzig-Wadern und Saarlouis:
Finanzamt Saarlouis
0681 / 501-6266
poststelle@fasls.saarland.de

Für Grundbesitz in der Landeshauptstadt Saarbrücken und dem Regionalverband Saarbrücken:
Finanzamt Saarbrücken II
0681 / 501-6277
poststelle@fasbm.saarland.de

Für Grundbesitz im Saar-Pfalz-Kreis sowie den Landkreisen Neunkirchen und St. Wendel:
Finanzamt St. Wendel
0681 / 501-6288
poststelle@fawnd.saarland.de

Unterlagen über einen Landverzicht können Sie telefonisch unter der Rufnummer 0681 / 9712-945 anfordern.

Im Anschreiben der Finanzverwaltung werde ich zur Abgabe der Erklärung für ein Grundstück aufgefordert, das nicht mehr in meinem Eigentum steht.

Die Zuordnung der Flurstücke zu den Grundsteueraktenzeichen und damit zu den Adressaten der Anschreiben erfolgt durch das Finanzamt.

Bitte wenden sie sich an ihr zuständiges

Für Grundbesitz in den Landkreisen Merzig-Wadern und Saarlouis:
Finanzamt Saarlouis
0681 / 501-6266
poststelle@fasls.saarland.de

Für Grundbesitz in der Landeshauptstadt Saarbrücken und dem Regionalverband Saarbrücken:
Finanzamt Saarbrücken II
0681 / 501-6277
poststelle@fasbm.saarland.de

Für Grundbesitz im Saar-Pfalz-Kreis sowie den Landkreisen Neunkirchen und St. Wendel:
Finanzamt St. Wendel
0681 / 501-6288
poststelle@fawnd.saarland.de

Ich benötige für die Grundsteuerreform einen Auszug aus dem Liegenschaftskataster.

Sie wurden vom Finanzamt angeschrieben, um Angaben zu Ihrem Grundbesitz im Rahmen der Grundsteuerreform zu machen. Das Finanzamt hat Ihnen in der Anlage zu diesem Schreiben alle zu Ihrem Grundbesitz gehörenden Flurstücke mit allen aktuell im Kataster verfügbaren, für die Grundsteuerreform notwendigen Angaben, mitgeteilt.

Sollten Sie darüber hinaus eine Karte Ihres Grundbesitzes oder weitere amtliche Auszüge wünschen, können Sie diese gebührenpflichtig beim Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung erhalten (online unter Onlineshop Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung )

Wo liegen die im Schreiben des Finanzamts angegebenen Grundstücke?

Einen Überblick über die Lage der Grundstücke können Sie sich in unserem Onlineshop ( Onlineshop Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung verschaffen. Über die Flurstückssuche können Sie sich die jeweiligen Flurstücke anzeigen lassen.

Kartenausschnitt Grundsteuer FAQ
Foto: LVGL Saarland

Mir ist aufgefallen, dass die Hausnummer im Anschreiben des Finanzamts falsch angegeben wurde / dass die Hausnummer im Liegenschaftskataster falsch ist. Was muss ich nun tun?

Sie können eine Überprüfung der Angaben per Email beim LVGL beantragen: grundsteuerreform@lvgl.saarland.de

Die Angaben zum Flurstück/zur Tatsächlichen Nutzung/zur Bodenschätzung in meinem Datenblatt stimmen nicht mit den Angaben in meinem Grundbuchblatt / der Realität / den Angaben im Liegenschaftskataster überein. Was kann ich tun?

Sie können eine Überprüfung der Angaben per Mail beim LVGL beantragen: grundsteuerreform@lvgl.saarland.de

Wo kann ich die Bodenrichtwerte überprüfen?

Die Bodenrichtwerte können Sie im saarländischen Geoportal unter Grundsteuer Geoportal recherchieren.

Wo erfahre ich, wann mein Haus gebaut wurde / bezugsfertig war?

Im Liegenschaftskataster wird lediglich der Grundriss von Gebäuden nachgewiesen. Angaben zum Baujahr bzw. zum Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit von Gebäuden werden nicht nachgewiesen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde.

Wie groß ist die Wohnfläche meines Hauses?

Im Liegenschaftskataster werden keine Angaben zur Wohnfläche geführt. Die Wohnflächen entnehmen sie bitte ihren Bauunterlagen.

Benötige ich die Grundbuchblattnummer für die Grundsteuererklärung in ELSTER?

Die Grundbuchblattnummer ist keine zwingend erforderliche Angabe in der Grundsteuererklärung. Die Datenübermittlung ist auch ohne diese Angabe möglich.

Wie fülle ich die Grundsteuererklärung in Elster korrekt aus?

Leider kann Ihnen das Landesamt für Vermessung, Geoinformation und Landentwicklung bezüglich dieser Frage nicht weiterhelfen. Dazu wenden Sie sich bitte direkt an das für Sie zuständige Finanzamt

Für Grundbesitz in den Landkreisen Merzig-Wadern und Saarlouis:
Finanzamt Saarlouis
0681 / 501-6266
poststelle@fasls.saarland.de

Für Grundbesitz in der Landeshauptstadt Saarbrücken und dem Regionalverband Saarbrücken:
Finanzamt Saarbrücken II
0681 / 501-6277
poststelle@fasbm.saarland.de

Für Grundbesitz im Saar-Pfalz-Kreis sowie den Landkreisen Neunkirchen und St. Wendel:
Finanzamt St. Wendel
0681 / 501-6288
poststelle@fawnd.saarland.de