| Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz | allgemeine-verwaltung

Unternehmens-/ Werkstattkarte

Mit der europäischen Verordnung VO (EG) Nr. 2135/98 hat der Rat der Europäischen Union die Einführung eines digitalen Kontrollgerätes zur Überwachung
der Lenk- und Ruhezeiten im gewerblichen Straßenverkehr beschlossen. Betroffen sind Neufahrzeuge ab 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie Busse mit mindestens neun Sitzen. Altfahrzeuge müssen nicht umgerüstet werden. Mit dem digitalen Tacho sollen Manipulationen erschwert und der Zugriff der Kontrollbehörden auf die Daten erleichtert werden.

Voraussetzung für den Betrieb der digitalen Tachos sind die so genannte Fahrerkarte, die Unternehmenskarte sowie die Wekstattkarte.

Unternehmenskarte
Die Unternehmenskarte weist das Unternehmen aus und ermöglicht die Anzeige, das Herunterladen und den Ausdruck der Daten, die in dem Kontrollgerät gespeichert sind.

Werkstattkarte
Werkstattkarten werden qualifiziertem Werkstattpersonal ausgestellt, das die digitalen Kontrollgeräte in autorisierten Werkstätten einbaut und kalibriert und sich einer entsprechenden Ausbildung unterzogen hat.

Zuständig für Ausstellung von Unternehmens- und Werkstattkarten ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz. Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie unten.

 

Fahrerkarte
Die Fahrerkarte enthält die Daten zur Identität des Fahrers und ermöglicht die Speicherung von Tätigkeiten wie z.B. die Lenk- und Ruhezeiten nach den EG-Sozialvorschriften.

Die Fahrerkarten werden bei der zuständigen Wohnortgemeinde ausgegeben.

Formulare

Infoblatt Unternehmerkarte

Antragsformular Unternehmerkarte

Infoblatt Werkstattkarte

Antragsformular Werkstattkarte

Kontakt

Fachbereich 1.1 - Finanzwesen