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Sprengstoff

Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz ist im Saarland für den Vollzug des Sprengstoffrechtes zuständig.

 In die Zuständigkeit des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz fallen u.a.:

 Erlaubnisse nach § 7 SprengG

  • Befähigungsscheine nach § 20 SprengG
  • Erlaubnisse nach § 27 SprengG
  • Genehmigung und Kontrolle von Lagern nach § 17 SprengG
  • Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen nach § 34 Abs. 2 1. SprengV
  • Überwachung von Sprengarbeiten

Hier finden Sie unsere Formulare:

Formulare und Merkblätter