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Laborzulassung

Durch die staatliche Zulassung (Notifizierung) von analytisch arbeitenden Laboratorien im gesetzlich geregelten Umweltbereich soll die Sicherung der Analysenqualität durch Anwendung festgelegter und nachvollziehbarer Qualitätskriterien gewährleistet werden. Mit der “Verwaltungsvereinbarung über den Kompetenznachweis und die Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen im gesetzlich geregelten Umweltbereich“ sind einheitliche Anforderungen an die Kompetenz und deren Nachweis als Voraussetzung für die Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen geschaffen worden, die durch Zeichnung aller Umweltminister der Bundesländer am 16. Januar 2001 in Kraft gesetzt wurde. Grundlage der Qualitätskriterien bilden die Anforderungen nach DIN EN ISO/IEC 17025 und die von den Ländern festgelegten bereichsspezifischen Fachmodule. Da die vorgenannte Verwaltungsvereinbarung auch die Möglichkeit der gegenseitigen Anerkennung eröffnet, entfallen für die Laboratorien Mehrfachkompetenzfeststellungen in den verschiedenen Bundesländern.

Die Stabsstelle Qualitätsmanagement des Landesamtes für Umwelt- Arbeitsschutz (LUA) ist im Saarland die zuständige Stelle für die Notifizierung und Kompetenzfeststellung von Prüflaboratorien für Wasser- und Feststoffanalytik gemäß:

  • Verordnung über die Eigenkontrolle von Abwasserbehandlungsanlagen (Eigenkontrollverordnung – EKVO)
  • Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
  • Bioabfallverordnung (BioAbfV)
  • Altölverordnung
  • Altholzverordnung
  • 18 BBodSchG (VSU Boden und Altlasten)

Notwendige Voraussetzung für eine Notifizierung ist die Bestätigung der Kompetenz der Untersuchungsstelle. Die Kompetenz kann auf Antrag durch Vorlage einer gültigen, vollständigen und für die Untersuchungsaufgabe anwendbaren Akkreditierungsurkunde samt Anlage und Auditberichten der nationalen Akkreditierungsstelle  DAkkS nachgewiesen werden.

Bitte beachten Sie die Formulare zum Download und weiterführenden Links.

Weitere Voraussetzung für die Notifizierung ist die erfolgreiche Teilnahme an regelmäßigen Ringversuchen. Im gesetzlich geregelten Umweltbereich sind dies in erster Linie die Länderübergreifenden Ringversuche (LÜRV). Der Vorteil dieser länderübergreifenden Ringversuche liegt in der gegenseitigen Anerkennung in den beteiligten Bundesländern.

Angaben zu Ringversuchen finden Sie im Flyer "Länderübergerifende Ringversuche" LÜRV-Flyer .

Akkreditierungsgesellschaft:

[DAkkS]

Hier finden Sie unsere Formulare:

Formulare und Merkblätter