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Luftreinhaltung und Störfälle

Der Bereich Luftreinhaltung/Störfälle überwacht auf Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der dazugehörigen Verordnungen gewerbliche Anlagen in Bezug auf Anlagensicherheit und der Freisetzung von luftgetragenen Schadstoffen und Gerüchen. Neben der anlagenbezogenen Überwachung vor Ort sowie der Bearbeitung von Beschwerden ist ein wesentliches Arbeitsfeld die Beteiligung in Genehmigungsverfahren nach Landesbauordnung (LBO) und BImSchG. Im Rahmen der Genehmigungsverfahren nach BImSchG werden zudem Genehmigungen nach § 4 Treibhausemissionshandelsgesetz (TEHG) erteilt.

Ansprechpartner für dieses Thema:

Fachbereich 3.3 - Immissionsschutz und Chemikaliensicherheit