| Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz | Wasser

Aufgabengebiete des Geschäftsbereichs 2

Der Geschäftsbereich 2 des LUA ist fachtechnische und Aufsichtsbehörde für den Themenbereich Wasser.

Fachbereich 2.1 Gebiets- und anlagenbezogener Grundwasserschutz

Der Fachbereich Gebiets- und anlagenbezogener Grundwasserschutz ist zuständige Behörde für die Grundwasserüberwachung und die Grundwassernutzung. Verschiedene Messnetze zur Überwachung des qualitativen und quantitativen Zustands des Grundwassers dienen zum Vollzug der Wasserrahmenrichtlinie, dem Erstellen der Wasserstatistik und der Überwachung des zu Trinkwasserzwecken geförderten Wassers. Außerdem obliegt ihm der Vollzug der Schutzgebietsverordnungen der Wasserschutzgebiete des Saarlandes. Das bei der Nutzung von Grundwasser erhobene Grundwasserentnahmeentgelt wird von diesem Fachbereich festgesetzt. Anträge auf die Entnahme von Oberflächenwasser sind hier zu stellen.

Fachbereich 2.2 Bodenschutz und Geologie

Der Fachbereich Bodenschutz und Geologie ist u. a. für die Überwachung der ortsfesten oder ortsfest genutzten Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen zuständig. Dazu zählt neben der Kontrolle der technischen Ausstattung der Anlagen auch die Kontrolle der Einhaltung der Prüfpflicht und die Erteilung von Eignungsfeststellungen und die Zulassung und Überwachung der Sachverständigenorganisationen.

In seiner Funktion als Untere Bodenschutzbehörde werden Sanierungen angeordnet und begleitet.

Das Altlastenkataster gibt Auskunft über Altlasten und altlastenverdächtige Flächen. Die Zulassung von Sachverständigen und Untersuchungsstellen nach Bodenschutzgesetz ist hier zu beantragen.

Ferner ist der Bereich Boden für die fachtechnischen Aufgaben im vorsorgenden Bodenschutz zuständig. Im Rahmen der Bodenkundlichen Landesaufnahme werden Daten über die Verbreitung, Eigenschaften und Belastungen der Böden im Saarland erhoben und bewertet sowie Karten über ihre Funktionen und Potenziale erstellt. Auch Fragen zum Thema Bodenerosion werden behandelt. Mit dem Aufbau und der Pflege des Saarländischen Bodeninformationssystems SAARBIS wird das zentrale Instrument zum vorsorgenden Bodenschutz geführt. Im Aufgabenspektrum ist weiterhin das Forstliche Umweltmonitoring angesiedelt. Hierzu gehört u. a. die Betreuung der Dauerbeobachtungsflächen des Level II - Messnetzes, das Daten über den Bodenzustand und die Entwicklung der Wälder liefert. Das Forstmonitoring bildet die Grundlage für umweltpolitische Entscheidungen und leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Waldökosysteme. Weitere wichtige Aufgaben sind die Koordination des begleitenden Monitorings zur Bodenschutzkalkung im Staatsforst und die Untersuchungen zur Kalkungsbedürftigkeit der Böden sowie Wirkungskontrollen. 

Fachbereich 2.3 Gewässerschutz

Der Fachbereich Gewässerschutz befasst sich mit Fragen der Abwasserentsorgung. Die Spannweite reicht von der Genehmigung von Kläranlagen (auch Kleinkläranlagen) zur Behandlung von Kommunalabwasser oder Abwasser aus Industrie und Gewerbe bis zur Einleiterlaubnis des gereinigten Abwassers. Für die Einleitung des gereinigten Abwassers wird eine Abwasserabgabe erhoben. Der Fachbereich ist für die Gewässeraufsicht im Zusammenhang mit Abwassereinleitungen zuständig.

Fachbereich 2.4 Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz

Im Fachbereich Gewässerentwicklung und Hochwasserschutz ist der Hochwassermeldedienst angesiedelt. Die Aktuellen Wasserstände sowie Gewässerkundliche Informationen zu den Oberflächenwasserpegeln und zu Niederschlagsmengen können hier abgerufen werden. Genehmigungen zum Gewässerausbau, von Anlagen in, an und über oberirdischen Gewässern sowie Erlaubnisse und Bewilligungen zur Entnahme und Wiedereinleitung von Oberflächenwasser für Wasserkraftanlagen und Teichanlagen sind hier zu stellen. Unterhaltungsmaßnahmen an Gewässern 2. Ordnung werden von diesem Fachbereich durchgeführt.
Für Maßnahmen innerhalb von Überschwemmungsgebieten ist der Fachbereich technische Prüfbehörde.

Fachbereich 2.5 Gewässerökologie

Der Fachbereich Gewässerökologie betreut die biologischen Messprogramme die im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie durchgeführt werden und wertet sie aus. Zu seinen Aufgaben gehört die Erstellung fischereibiologischer Untersuchungen und Begutachtung von Fischsterben und gewässerökologische Stellungnahmen und Bewertungen.