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Gemeinsame Kontrollaktion mit dem Zoll am 09.01.2024

Die Arbeit am Bau gehört in Deutschland zu den gefährlichsten Arbeitsplätzen. Jährlich ereignen sich auf Baustellen viele, teils sogar tödliche, Unfälle.

In Kooperation mit dem Hauptzollamt Saarbrücken kontrollierte das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) im Rahmen einer gemeinsamen Aktion Baustellen im Raum Völklingen und Saarbrücken im Hinblick auf den Arbeitsschutz und Schwarzarbeit.

Beschäftigte auf Baustellen sind einem besonders hohen Unfallrisiko ausgesetzt. Im Vergleich zu anderen Branchen tragen die Verunfallten meist erheblich schwerere Folgen davon. Hauptursachen für Unfälle sind vorwiegend Mängel in Planung und Organisation sowie Fehler bei der Bauausführung.

Um den Arbeitsschutz der Beschäftigten auf Baustellen sicherzustellen und zu verbessern, überträgt die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen“ (Baustellenverordnung - BaustellV) dem Bauherrn bei der Planung, der Ausführung und während der Bauphase eine Reihe von Pflichten und Aufgaben.

Zur Gewährleistung der Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer auf Baustellen führt das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) - als zuständige Behörde - mitunter Kontrollen auf saarländischen Baustellen durch. In diesem Zusammenhang überprüfte das LUA in einer gemeinsamen Aktion mit dem Hauptzollamt Saarbrücken am 09.01.2024 Baustellen im Bereich Saarbrücken und Völklingen hinsichtlich Einhaltung der Anforderungen der Baustellenverordnung. Danach hat der Bauherr ab einer bestimmten Größenordnung spätestens zwei Wochen vor Einrichtung der Baustelle der zuständigen Behörde eine Vorankündigung zu übermitteln.

Darüber hinaus hat der Bauherr für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, einen oder mehrere Koordinatoren zu bestellen. Der Koordinator muss in der Planungsphase einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) ausarbeiten und diesen in der Ausführungsphase fortschreiben. Des Weiteren kontrolliert der SiGe-Koordinator in regelmäßigen Abständen die Baustelle und macht den Bauherren auf arbeitsschutzrelevante Mängel aufmerksam.

Vorankündigungen, Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne sowie Koordinierung sind bedeutende formale Instrumente der Unfallprävention.

Zur Unfallverhütung kontrollierte das LUA außerdem, ob die erforderlichen Vorkehrungen zur Absturzsicherung eingehalten waren. Absturzunfälle auf Baustellen, auch aus geringen Höhen, haben häufig schwerste Verletzungen der Arbeitnehmer zur Folge. Deshalb gehört die Absturzsicherung auf Baustellen zu den dringlichsten sicherheitstechnischen Notwendigkeiten. Weiterhin prüfte das LUA, ob Arbeitsmittel gewartet werden, Erste-Hilfe Maßnahmen umgesetzt sowie alle Beschäftigten über die erforderlichen Schutzmaßnahmen informiert sind.

An dem Ziel, die Beschäftigten auf Baustellen zu schützen, knüpfen auch die Kontrollen des Hauptzollamtes Saarbrücken an.

Das Hauptzollamt Saarbrücken ist mit seiner Finanzkontrolle Schwarzarbeit für das gesamte Saarland und die südliche Vorderpfalz zuständig. Die Baubranche ist eine der besonders von Schwarzarbeit behafteten Branchen. Die Einsatzkräfte handeln auf Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) und führen in diesem Zusammenhang anlassbezogene, verdachtsunabhängige und risikoorientierte Kontrollen durch. Gegen Schwarzarbeit vorzugehen und diese einzudämmen, soll nicht nur staatliche finanzielle Schäden mindern und legale Arbeitsplätze schützen, sondern verfolgt immer einen ganzheitlichen Prüfungsansatz im Rahmen der Befugnisse, so auch die Kontrolle des Mindestlohns.

Seit mehreren Jahren arbeiten LUA und das Hauptzollamt regelmäßig zusammen. Die gemeinsamen Kontrollen eröffnen die Gelegenheit, die jeweilige Behördenpraxis besser kennenzulernen und sich mit Ansprechpartnern zu vernetzen. Zudem setzen die Ämter im Schulterschluss ein wirkungsvolles Signal an die Bauherren, dass die Einhaltung der geltenden Schutzvorschriften beständig und sorgfältig kontrolliert wird.

Die Umsetzung der zu treffenden Schutzmaßnahmen auf Baustellen wurde bei der im Januar durchgeführten Kontrollaktion durch die Mitarbeiter des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz ohne größere Beanstandungen kontrolliert.

LUA und Zollamt ziehen insgesamt eine positive Bilanz aus den gemeinsamen Schwerpunktaktionen, an denen zukünftig auch festgehalten werden soll.