Errichtung und Betrieb einer Deponie der Klasse I in Velsen – SAV GmbH
Die Firma Sandaufbereitung Velsen (SAV) GmbH, An der Landstraße 163, 66333 Völklingen, hat am 04.11.2022 zuletzt geändert am 24.11.2023 einen Antrag auf Planfeststellung nach § 35 KrWG Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 1 DepV zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse I in Velsen gestellt.
Gegenstand ist die Nachnutzung von Flächen des derzeitigen Sandabbaus Velsen als Deponie der Klasse I. Die geplante Deponie umfasst eine Fläche von ca. 14,5 ha und ein Ablagerungsvolumen von rund 1.563.000 m³.
Die Errichtung und der Betrieb der Deponie bedarf der Planfeststellung gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. § 19 Deponieverordnung (DepV). In dem Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Nr. 12.1 Spalte 1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.
Der Antrag beinhaltet den UVP-Bericht sowie den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, den Landschaftspflegerischen Begleitplan und Prognosegutachten zu Lärm- und Staubemissionen.
Lagepläne entnehmen Sie bitte der entsprechenden Seite im UVP-Portal: https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=2c5ce2b7-9f26-4087-9abc-b82dbc1c4242