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Errichtung und Betrieb einer Deponie der Klasse I in Erfweiler-Ehlingen – TERRAG GmbH

Die Firma TERRAG GmbH, Saarbrücker Straße 9, 66538 Neunkirchen, hat am 07.12.2022 einen Antrag auf Planfeststellung zur Errichtung und zum Betrieb einer Deponie der Klasse I in Erfweiler-Ehlingen gestellt.

Zusätzlich wurde nach § 4 Abs. 1 BImSchG die Errichtung und der Betrieb einer mobilen Bauschuttaufbereitungsanlage beantragt. Die geplante Deponie umfasst eine Fläche von ca. 5,4 ha und ein Ablagerungsvolumen von rund 801.000 m³.

Die Errichtung und der Betrieb der Deponie bedarf der Planfeststellung gemäß § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. § 19 Deponieverordnung (DepV). In dem Planfeststellungsverfahren ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Nr. 12.1 Spalte 1 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen.
Der Antrag beinhaltet den UVP-Bericht sowie den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, den Landschaftspflegerischen Begleitplan und Prognosegutachten zu Lärm- und Staubemissionen.

Nach der Bestätigung der Vollständigkeit am 05.04.2023 wurden die Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange um Stellungnahme gebeten. Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte durch Auslegung des Antrages in der Zeit vom 20.04.2023 bis einschließlich 22.05.2023. Es wurden keine Einwendungen gegen das geplante Vorhaben erhoben. Unter Berücksichtigung aller vorgelegten fachtechnischen Stellungnahmen, Einbeziehung von Nebenbestimmungen und nach Abschluss des Abwägungsprozesses wurde der Antrag mit   Beschluss vom 31. Oktober 2023 positiv beschieden.

Lagepläne entnehmen Sie bitte der entsprechenden Seite im UVP-Portal:   https://www.uvp-verbund.de/trefferanzeige?docuuid=e1dcea5f-26e1-423b-9937-c1924979878c