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Immissionsschutz, Luftreinhaltung sowie vorbeugender Brand- und Umweltschutz

Zum Erhalt unseres Planeten – auch für nachfolgende Generationen – haben sich Bundes- und Landesregierung dem Klimaschutz verschrieben. Um die damit einhergehenden gesteckten Klimaschutzziele zu realisieren, ist die Begrenzung von Immissionen von Lärm und Luftschadstoffen erforderlich. Der Bund hat zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt vor schädlichen äußeren Einwirkungen das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) erlassen.

Mehrere Bestimmungen wie z.B. die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), die  Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) oder die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) legen die Durchführung des Gesetzes fest. Der Fachbereich 3.3 „Immissionsschutz und Chemikaliensicherheit“ im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ist für den Vollzug der gesetzlichen Regelungen zum Immissionsschutz verantwortlich. Die Normen richten sich vorwiegend an Betriebe und gelten beispielsweise für mittelgroße und große Anlagen wie Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen.

Dahingegen betrifft die erste Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (1. BImSchV) für Kleinfeuerungsanlagen (z.B. Kaminöfen) hauptsächlich Privatpersonen. Diese Verordnung schreibt in Abhängigkeit des verwendeten Brennstoffes und der Anlagenleistung in bestimmten Intervallen Messungen an Feuerungsanlagen vor.

Um den vorbeugenden Brand- und Umweltschutz flächendeckend zu gewährleisten, wurde das Saarland in über 100 Kehrbezirke eingeteilt. Die vom LUA bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger übernehmen als Beliehene einer Behörde hoheitliche Aufgaben, zu denen u.a.

  • die Durchführung der Feuerstättenschau,
  • die Erstellung des Feuerstättenbescheids
  • und die Führung des Kehrbuchs gehören.

Die Schornsteinfeger treffen vor Ort die notwendigen Maßnahmen zur Umsetzung der 1. BImSchV. Der Fachbereich der Luftreinhaltung steht in engem Kontakt zu den von ihm hoheitlich Beauftragten und setzt u.U. die von den Anlagenbetreibern nicht eingehaltenen Pflichten mit Verwaltungszwang durch.

Um die adressbasierte Suche nach dem für Ihre Adresse zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger zu erleichtern, unterhält und pflegt die Schornsteinfeger-Innung des Saarlandes eine Datenbank, auf die über ihre Internetseite zugegriffen werden kann: Schornsteinfegerinnung Saarland

Nähere Informationen zum Schornsteinfegerwesen im Saarland können Sie beim LUA erfragen unter 0681 8500 -1322/-1255.