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Erlass

Der „Erlass betreffend die Errichtung des Bildungscampus Saarland“ vom 06.07.2023 informiert über die Aufgaben, Grundsätze und institutionelle Organisation sowie den wissenschaftlichen Beirat der Landeszentrale für politische Bildung des Saarlandes (LpB).

Der Erlass erschien im Amtsblatt des Saarlandes Teil I Nr. 33 vom 20.07.2023.

www.amtsblatt.saarland.de

 

Aus dem Erlass des Ministeriums für Bildung und Kultur zur Errichtung des Bildungscampus Saarland vom 6. Juli 2023

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4.5 Landeszentrale für politische Bildung

Aufgabe der Landeszentrale für politische Bildung ist es, die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit dem freiheitlich-demokratischen Wertesystem zu fördern sowie die Bürgerinnen und Bürger dabei zu unterstützen, politische und gesellschaftliche Situationen sowie die eigene Interessenlage zu analysieren und sich mündig, aktiv und kritisch an der Ausgestaltung des politischen und gesellschaftlichen Lebens zu beteiligen.

Die Landeszentrale für politische Bildung stellt in Eigenproduktion oder in Zusammenarbeit mit den anderen Zentralen für politische Bildung Informations- und Bildungsmedien zusammen. Sie konzipiert und realisiert Veranstaltungen, Projekte und andere Angebotsformate politischer Bildung und initiiert und koordiniert Netzwerke und Kooperationen mit verschiedenen Kooperationspartnern. Sie arbeitet mit dem saarländischen Landtag sowie der oder dem Beauftragten für jüdisches Leben im Saarland und gegen Antisemitismus in besonderer Weise vertrauensvoll zusammen.

Bei der inhaltlichen Umsetzung ihrer Aufgaben arbeitet die Landeszentrale für politische Bildung inhaltlich unabhängig, überparteilich und weisungsfrei. Sie ist dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, den Menschenrechten und den im Beutelsbacher Konsens von 1976 festgehaltenen Grundprinzipien politischer Bildung verpflichtet. Sie folgt dem Grundsatz des lebenslangen Lernens und setzt sich im Rahmen der Umsetzung ihrer Aufgaben dafür ein, dass die Landschaft der politischen Bildung von der Themenwahl und den Formaten und Methoden her stets ausgewogen sowie zielgruppenspezifisch ausgerichtet ist.

Die Leiterin oder der Leiter der Landeszentrale für politische Bildung vertritt die Landeszentrale für politische Bildung nach außen.

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5.2

Die Schulaufsichtsbehörde beruft für die Landeszentrale für politische Bildung einen wissenschaftlichen Beirat. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Die Gesamtmitgliederzahl soll sieben nicht überschreiten. Um mögliche Interessenkonflikte auf Landesebene auszuschließen, werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler berufen, die an einer Hochschule außerhalb des Saarlandes beschäftigt waren oder sind.

Der wissenschaftliche Beirat berät und überprüft die Landeszentrale bei der Umsetzung ihrer Aufgaben hinsichtlich der einzuhaltenden Grundsätze. Er erarbeitet Empfehlungen für die konzeptionelle Arbeit. Im Bedarfsfall kann er Sachverständige hören oder Gutachten einholen.

Für die Dauer der Amtszeit wählt der Beirat mit einfacher Mehrheit aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter.

Der Beirat tagt mindestens einmal jährlich. Die Mitglieder des Beirates sind zu den Sitzungen unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen unter Angabe einer Tagesordnung einzuladen.

Die Leiterin oder der Leiter der Landeszentrale wird eingeladen und nimmt an den Sitzungen teil; sie oder er kann sich jederzeit äußern. Die Schulaufsichtsbehörde entsendet zu den Beiratssitzungen eine Vertreterin oder einen Vertreter.

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Saarbrücken, den 6. Juli 2023

Ministerium für Bildung und Kultur

Im Auftrag

Schmitz