Neutralitäts- vs. Kontroversitätsgebot?
Workshop für die politische Erwachsenenbildung am 29. April: Kann politische Bildung neutral sein? Gibt es in der politischen Bildung überhaupt ein Neutralitätsgebot?
Wo stößt politische Bildung mit Blick auf die Vermittlung demokratischer und menschenrechtsorientierter Haltungen und Werte an berechtigte Grenzen des im Beutelsbacher Konsens festgehaltenen Kontroversitätsgebotes? Oder anders gefragt: Muss politische Bildung bei der Behandlung eines strittigen Themas alle Meinungen berücksichtigen?
Mit diesen und weiteren aktuellen Fragen politischer Bildung beschäftigt sich am Mittwoch, dem 29. April 2020, um 09:00 Uhr in der Benediktinerabtei Tholey ein halbtägiger Workshop mit Frau Inken Heldt, Juniorprofessorin für die „Didaktik der Politischen Bildung“ an der TU Kaiserslautern. Der Workshop gliedert sich in einen einführenden Impulsvortrag von Frau Heldt und in eine rund zweistündige vom Adolf-Bender-Zentrum St. Wendel moderierte praxisorientierte Arbeitsphase.
Die Veranstaltung richtet sich an Bildungseinrichtungen der politischen Erwachsenenbildung im Saarland und wird vom Weiterbildungsreferat des Ministeriums für Bildung und Kultur des Saarlandes und der Landeszentrale für politische Bildung des Saarlandes in Kooperation mit dem Landesverband der Volkshochschulen Saarland, der Landesarbeitsgemeinschaft der Katholischen Erwachsenenbildung Saarland und der Landesarbeitsgemeinschaft für Evangelische Erwachsenenbildung angeboten.
Anmeldung:
Willi Kräuter, Ministerium für Bildung und Kultur, Referat D7
Telefon: +49 (0)681 501 7214
E-Mail: w.kraeuter@bildung.saarland.de