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Rechtsantragstellen

Die Rechtspflegerin bzw. der Rechtspfleger der Rechtsantragstelle nimmt Anträge und Erklärungen in gerichtlichen Angelegenheiten entgegen und hilft bei der Formulierung, sofern nicht ausnahmsweise das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vorschreibt.

Eine Rechtsberatung findet bei den Rechtsantragstellen nicht statt. Diese ist ausschließlich den rechtsberatenden Berufen vorbehalten.

Notwendige Unterlagen bei Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle:

  • Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder sonstiges amtl. Dokument mit Lichtbild)
  • Informationen und Dokumente betreffend den Grund der Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle (Schriftsätze, Urkunden, sonstige Unterlagen
  • Bei Beantragung von Prozesskostenhilfe sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie die monatlichen Ausgaben durch aktuelle Nachweise (z. B. Verdienstbescheinigung, Leistungsbescheid der ARGE, Kontoauszüge, Rechnungen usw.) zu belegen.

Die Rechtsantragstelle befindet sich im Nebengebäude (Hardenbergstr. 2-4) im Obergeschoss in Zimmer 310.

Sie ist nicht für die Ausgabe von Beratungshilfescheinen zuständig. Hierfür muss sich ein Antragsteller an das für seinen Wohnort zuständige Amtsgericht wenden.

Die Rechtsantragstelle ist zu folgenden Servicezeiten geöffnet:

Montag bis Donnerstag:

  • Montag - Freitag 08.30 - 12.00 Uhr
  • Montag, Dienstag u. Donnerstag 13.30 - 15.30 Uhr