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Landgerichte von Saarbrücken und Saargemünd gehen neue Wege der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

An diesem Mittwoch, dem 28. September 2016, wollen der Präsident des Landgerichts Saarbrücken, Hans-Peter Freymann, und sein französischer Amtskollege, der Landgerichtspräsident von Saargemünd, Alfred Birgert, erstmalig eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit ihrer Gerichte beschließen. Die entsprechende Vereinbarung soll im Rahmen eines Festaktes um 10.30 Uhr im Landgericht von Saargemünd (Tribunal de Grande Instance de Saarreguemines) von den Präsidenten beider Gerichte gemeinsam vorgestellt werden. Durch die Kooperation sollen Richterinnen und Richter beidseits der Grenze die Möglichkeit erhalten, sich an einen besonders qualifizierten, zweisprachigen Kontaktrichter des jeweils anderen Gerichts zu wenden, um von dort juristische Hilfestellung zu erhalten. Damit sollen zivil- und handelsrechtliche Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen noch effizienter bearbeitet werden. Daneben sollen regelmäßige Treffen und Besuche stattfinden, um die Kenntnisse der Richterinnen und Richter beider Länder von dem anderen Rechtssystem auszubauen und das wechselseitige Verständnis zu fördern. Erklärtes Ziel ist, ein europäisches Berufsverständnis zu entwickeln in der Überzeugung, dass der vereinbarte Austausch für die Region einen bedeutenden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Vorteil darstellt, wie es in der Präambel zur Vereinbarung heißt.