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Rechtsabteilung der US-Armee besucht Landgericht Saarbrücken

Heute hat der Leiter der Rechtsabteilung des 21. Logistischen Heeresunterstützungskommandos der US-amerikanischen Streitkräfte mit Sitz in Kaiserslautern (Staff Judge Advocate, 21st Theater Sustainment Command), Oberst Ralph Tremaglio, in Begleitung hochrangiger US-amerikanischer Militärjuristen, darunter der Militärrichter für die US-Armee in Europa und Südwest-Asien, Oberst R. Peter Masterton, das Landgericht Saarbrücken zu einem fachlichen Austausch besucht. Auf deutscher Seite nahmen an der Veranstaltung unter anderem der Generalstaatsanwalt des Saarlandes, Ralf-Dieter Sahm, der Präsident des Landgerichts Saarbrücken, Hans-Peter Freymann, sowie die Präsidenten der Landgerichte Kaiserslautern und Zweibrücken, Harald Jenet und Markus Gietzen, teil. Gegenstand des fachlichen Austauschs waren Gesichtspunkte der Verfahrensbeschleunigung im amerikanischen und deutschen Recht sowie Besonderheiten nichtstrafrechtlicher gerichtlicher Verfahren unter Beteiligung von Angehörigen der US-Streitkräfte aus amerikanischer und deutscher Sicht. Ein Schwerpunkt lag dabei auf der Behandlung von Scheidungsverfahren, der Zwangsvollstreckung und der Zustellung an Angehörige der US-Streitkräfte. Die Präsenz der amerikanischen Streitkräfte in der Pfalz führt zu einer Vielzahl von Berührungspunkten mit der rheinland-pfälzischen und saarländischen Justiz. Im Rahmen der Veranstaltung wurde deutlich, wie wichtig in solchen Fällen das Verständnis für die unterschiedlichen kulturellen Gepflogenheiten und Rechtstraditionen, aber auch die Rahmenbedingungen, unter denen Angehörige der US-Streitkräfte in Deutschland Dienst tun, ist. Der Präsident des Landgerichts Saarbrücken Freymann betonte in diesem Zusammenhang die Bedeutung des seit einigen Jahren gefestigten Austauschs sowie der guten Beziehungen zwischen den amerikanischen Juristen und dem Landgericht Saarbrücken. Von besonderem Interesse war für die deutschen Juristen auch die Funktionsweise der amerikanischen Militärgerichtsbarkeit. Eine solche gibt es in Deutschland aus historischen Gründen nicht.

Saarbrücken, den 17.04.2013

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