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Pressemitteilung Walter H. 9

Landgericht hebt Unterbringung von Walter H. auf

Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken hat heute in dem Therapieunterbringungsverfahren betreffend Herrn Walter H. beschlossen, dass die Anordnung der Therapieunterbringung des Betroffenen mit sofortiger Wirkung aufgehoben wird. Der Betroffene ist danach vorerst aus der Therapieunterbringung zu entlassen. Die Kammer sieht sich an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in dessen Beschluss vom 11. Juli 2013 – 2 BvR 2302/11, 2 BvR 1279/12 –, die am vergangenen Donnerstag bekannt gemacht wurde, gebunden. Hiervon ausgehend sind die Voraussetzungen für eine weitere Unterbringung derzeit nicht gegeben. Ob Walter H. ggfl. erneut untergebracht wird, wird die Kammer nach erneuter Anhörung des gerichtlichen Sachverständigen im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens entscheiden. Die Anhörung des Sachverständigen soll am Mittwoch, den 21.08.2013, 12.15 Uhr, Saal 35 des Landgerichts stattfinden.

Beschluss vom 14.08.2013 – 5 O 59/11 Th

Saarbrücken, den 14.08.2013

 

– Anhang –

Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter (Therapieunterbringungsgesetz - ThUG)

§ 13 Aufhebung

Das Gericht hebt die Anordnung einer Unterbringung nach § 1 von Amts wegen auf, wenn ihre Voraussetzungen wegfallen. Vor der Aufhebung der Maßnahme soll das Gericht die zuständige untere Verwaltungsbehörde, den Leiter der Einrichtung, in der sich der Betroffene befindet, und den Betroffenen anhören, es sei denn, dass dies zu einer nicht nur geringen Verzögerung des Verfahrens führen würde.

 

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