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Pressemitteilung Walter H. 3

Landgericht Saarbrücken
Mitteilung der Pressestelle

Die 5. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken hat in dem Therapieunterbringungsverfahren betreffend Herrn Walter H. der Beschwerde des Betroffenen gegen die Anordnung seiner vorläufigen Unterbringung nicht abgeholfen. Die Kammer hat die Sache dem Saarländischen Oberlandesgericht als Beschwerdegericht vorgelegt.

Das Landgericht hatte am letzten Freitag entschieden, dass der Betroffene vorläufig bis zum 01.12.2011 in einer geschlossenen Einrichtung zur Therapieunterbringung unterzubringen ist (vgl. Pressemitteilung des Landgerichts vom 02.09.2011). Der Betroffene war daraufhin in die Saarländische Klinik für Forensische Psychiatrie (SKFP) in Merzig verbracht worden.

Beschluss vom 08.09.2011 – 5 O 59/11

Saarbrücken, den 08.09.2011

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